Hallo in die Runde,
eine Kollegin macht vornehmlich bildschirmtätigkeit und hat jetzt (weil kaputt) ein neues Mousepad bestellt. Diese Bestellung wurde abgelehnt mit der Begründung sie gehe sowieso in 4 Monaten in Altersteilzeit und braucht kein Mousepad mehr. Mit der Ausssage kommt sie zum Betriebsrat.
wir sind der Meinung, ein Mousepad gehört zu den Bildschirmplatz Arbeitsmitteln. Könne wir das einfordern und wenn ja aufgrund welcher Rechtsgrundlage.
Ich wäre für ein paar Anregungen dankbar.
Gruss