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Mousepad am Bildschirmarbeitsplatz

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sittingbull
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, eine Kollegin macht vornehmlich bildschirmtätigkeit und hat jetzt (weil kaputt) ein neues Mousepad bestellt. Diese Bestellung wurde abgelehnt mit der Begründung sie gehe sowieso in 4 Monaten in Altersteilzeit und braucht kein Mousepad mehr. Mit der Ausssage kommt sie zum Betriebsrat. wir sind der Meinung, ein Mousepad gehört zu den Bildschirmplatz Arbeitsmitteln. Könne wir das einfordern und wenn ja aufgrund welcher Rechtsgrundlage. Ich wäre für ein paar Anregungen dankbar. Gruss

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Community-Antworten (8)

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ickederdicke

19.04.2016 um 13:09 Uhr

Ich glaub es nicht, so ein MousePad kostet unter 5 ,-€, ergonomischerer ggf. das doppelte. Geht es eurem AG so schlecht, das er schon bei seiner Fürsorgeverpflichtung den MA gegenüber die paar Euronen sparen muss ? Was wäre denn die Alternative ? Die MA bekommt Hand/Arm Probleme und wird AU ?!

PS: DIe Dinger gibt es oft auch als Werbegeschenke, fragt mal Verdi....

S
stehipp

19.04.2016 um 13:15 Uhr

Jetzt habe ich erstmal auf meinen Kalender geschaut um zu prüfen, ob heute nicht der 1. April ist.

Ihr diskutiert tatsächlich über ein Mousepad für einen Gegenwert von €1,95? Mein Beileid.

Aber o.K. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die technische Ausstattung stellen. Ob ein Mousepad notwendig ist technisch notwendig ist, darüber kann man diskutieren. Ich arbeite schon sein Jahren ohne.

Ich würde der Kollegen raten, einfach ohne Mousepad zu arbeite, wenn die Mouse darunter leidet, ist es ja nicht ihr Problem. Zudem würde ich als BR hier mal bei Ihrem Chef nachfragen, ob das ganze ernst gemeint ist und das ganze beim nächsten Monatsgespräch vorbringen.

T
titapropper

19.04.2016 um 13:19 Uhr

Wer mit herkömmlichen, horizontalen Mäusen arbeitet, setzt sein Handgelenk immer wieder hoher Spannungen aus. Diese entstehen, weil das Gelenk beim Auflegen auf die Maus nach oben abknickt. Wie dem also entgegenwirken? Richtig- Handballenauflage mit Mauspad. Könnt ihr mitbestimmen: § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG. So ein Arbeitsmittel kann schon Berufskrankheiten verhindern. Wenn der ArbG nicht will- Einigungsstelle. Übersteigt die genannten Kosten von 5 € deutlich- aber ihr hattet euren Spaß.

S
sittingbull

19.04.2016 um 13:28 Uhr

Kollegen, es geht nicht um ein Mousepad für 2 Euro. Nein, es ist nicht der 1. April. Es geht hier ums Prinzip. der Kollegin werden Arbeitsmittel verweigert mit der Begründung: "sie gehen ja sowie so bald da brauchen Sie das nicht mehr". heute ist es ein Mousepad, wer weiß was morgen kommt. Wehret den Anfängen.

E
EckEckson

19.04.2016 um 14:00 Uhr

Ich würde der Kollegin raten, ihre Arbeitsleistung entsprechend anzupassen. Ebenfalls mit der Begründung, ich gehe ja eh bald.

S
stehipp

19.04.2016 um 14:03 Uhr

Sorry sittingbull, ich wollte dein Thema nicht kleinreden und verstehe deinen Gedankenansatz.
Finde es nur traurig zu lesen, um was man sich als BR alles kümmern muss. Es sollte eigentlich selbstredend sein, dass der AG vernünftige Arbeitsmaterialen zur Verfügung stellt, egal, ob die Mitarbeiterin noch 4 Monate oder 40 Jahre im Unternehmen ist.

Vor allem, weil das Argument der 4 Monate ja aus meiner Sicht ins Leere geht. Das Mousepad bleibt ja nach dem Ausscheiden im Unternehmen und es gibt eine Nachfolgerin/Nachfolger, der das Mousepad weiter nutzen kann.

Kommt jetzt sicherlich darauf an, wie die Kommunikation zw. Euch und dem AG ist, aber ich würde ihn mal fragen, ob das wirklich sein Ernst ist. Was passiert denn, wenn morgen der Bildschirm ausfällt, bekommt sie dann auch keinen neuen? Oder der Stuhl, muss sie dann ab jetzt stehen bleiben?

Wenn er sich weiter quer stellt, wie bei Titapropper beschrieben vorgehen und sich einfach nur noch wundern.

G
gironimo

19.04.2016 um 15:22 Uhr

Das Scenario wäre doch, die Kollegin wählt den Beschwerdeweg nach § 85 BetrVG. Bis das Früchte trägt, ist die Kollegin weg.

Sprecht noch mal mit dem AG und fragt ihn, ob Ihr an die betriebliche Öffentlichkeit treten sollt. Etwa so, dass es doch dem Unternehmen offenbar sehr schlecht geht, da man sich nicht mal mehr ein Mousepad leisten könne.

T
TheodorBR

20.04.2016 um 08:35 Uhr

Ein Mousepad ist unnötig, wenn es nicht gerade ein spezielles ist und die Dame Probleme mit den Handgelenk hat.

Früher waren die Teile notwendig, als die Mäuse noch Kugeln hatten. Heute ist dank Laser kein Mousepad mehr nötig und kann daher auch abgelehnt werden, da es einfach nur so eine Deko ist, wie ein Bild an der Wand.

Gruß Theo

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