Erstellt am 18.04.2016 um 13:47 Uhr von Pappnase
Ich sehe das genauso...
wir handhaben das ebenso - regelmäßiger Austausch zwischen GL und BR; wir berichten unter einem TOP über den Austausch. Als BR Mitglied hast Du das Recht, einen TOP auf die TO der BR Sitzung zu bringen. Beantrage den Punkt und dann müssen sie berichten, vielleicht dauert das ein bisschen, aber tritt sicher ein Gewöhnungseffekt ein.
Falls der BRV vergisst, den Punkt auf die TO zu setzten, kannst Du das zu Beginn der Sitzung auch als Antrag an die TO formulieren, der Punkt muss dann mit der Mehrheit der Stimmen angenommen werden.
Erstellt am 18.04.2016 um 14:00 Uhr von moreno
@Pappnase das ist falsch was Du hier schreibst.
Du brauchst ein Viertel der BRM um ein TOP auf die Tagesordnung zu bringen. Für die Änderung der Tagesordnung müssen alle anwesenden BRM einverstanden sein.
Das Recht auf die Einsicht der Jour Fix Protokolle sehe ich genauso wie die muffen schiebende Meerjungfrau :-) ich würde es auch als festen Tagesordnungspunkt mit auf die BR Sitzung nehmen damit der BRV und sein Stelli davon berichten müssen. Wenn sie nicht wollen sind sie vielleicht die verkehrten für diesen Job.
Erstellt am 18.04.2016 um 14:06 Uhr von gironimo
Fragt doch mal, was da so "geheim" an der Sache ist. Sie sprechen doch dort nur im Namen aller BR-Mitglieder.
Erstellt am 18.04.2016 um 16:14 Uhr von Challenger
Tach auch,
versuchs erst noch mal im Guten. Weigern sich BRV+Stellfix danach immer
noch, erfüllen sie den Tatbestand der Behinderung der BR-Arbeit.In diesem
Fall ist §78 BetrVG einschlägig.
Was Dein Einblicksrecht anbetrifft,kannst Du notfalls in einem arbeitsgericht-
lichen Beschlußverfahren erfolgreich durchsetzen.
Erstellt am 18.04.2016 um 18:43 Uhr von Kölner
Solche Allüren bedingen zwingend der Abwahl!
Erstellt am 18.04.2016 um 19:13 Uhr von nicoline
gefunden hier:
http://www.betriebsratswahl.de/br-forum?qid=46344&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show&PHPSESSID=9582b56c6c80d4728cef7448be2c1e05
Zu den Unterlagen des Betriebsrats gehören nicht nur die Sitzungsniederschriften, sondern sämtliche Aufzeichnungen und Materialien, die der Betriebsrat oder ein Ausschuss angefertigt hat und die ständig zur Verfügung stehen, damit sich Betriebsratsmitglieder einen Überblick über die Gesamttätigkeit des Betriebsrats verschaffen können. Das gilt unabhängig davon, ob diese Aufzeichnungen in Papierform verkörpert oder in Dateiform elektronisch auf Datenträgern gespeichert sind. Durch den Begriff “jederzeit“ wird sichergestellt, dass das Einsichtsrecht keiner besonderen zeitlichen Beschränkung und Begründungspflicht unterliegt. Das jederzeitige Einsichtsrecht ist nicht gewährleistet, wenn Betriebsratsmitglieder auf ausgedruckte und abgeheftete Dateien verwiesen werden, die bereits zuvor in elektronischer Form vorliegen und auf elektronischem Weg eingesehen werden können. Zu den Unterlagen des Betriebsrats gehört auch die Korrespondenz des Betriebsrats unter dessen E-Mail-Anschrift. Das Recht zur jederzeitigen Einsichtnahme in die Unterlagen des Betriebsrats kann weder durch die Geschäftsordnung noch durch einen Beschluss des Betriebsrats eingeschränkt werden. Das Einsichtsrecht aller Betriebsratsmitglieder ist auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes nicht einschränkbar (BAG v. 12.8.2009 - 7 ABR 15/08).
Ich schließe mich Kölner in soweit an, als ich diese Möglichkeit zumindest mal ansprechen und wenn keine Besserung eintritt auch durchführen würde!
Erstellt am 18.04.2016 um 21:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Zu den Unterlagen des Betriebsrats gehören nicht nur die Sitzungsniederschriften, sondern sämtliche Aufzeichnungen und Materialien, die der Betriebsrat oder ein Ausschuss angefertigt hat und die ständig zur Verfügung stehen, damit sich Betriebsratsmitglieder einen Überblick über die Gesamttätigkeit des Betriebsrats verschaffen können."
Demnach also kein Einsichtsrecht?!
Erstellt am 18.04.2016 um 23:18 Uhr von Challenger
Erstellt am 19.04.2016 um 07:37 Uhr von nicoline
*Demnach also kein Einsichtsrecht?!*
Wenn jemand Pjöööngs Frage versteht, möge er ihm/ihr bitte antworten, ich verstehe sie nicht!
Erstellt am 19.04.2016 um 08:06 Uhr von Hartmut
Ich sehe das wie nicoline. Der §34 BetrVG ist da ganz eindeutig und auch bis in die hintersten Winkel ausgeurteilt. Volles Einsichtsrecht für alle BRM, in alle BR-Unterlagen, jederzeit.
Erstellt am 19.04.2016 um 08:37 Uhr von Kölner
Ich kann den Einwand Pjöööngs etwas abgewinnen:
Ist denn ein JourFix eine (Ausschuss)sitzung des BRs?
Erstellt am 19.04.2016 um 08:49 Uhr von Pjöööng
nicoline,
wenn ich Dein Zitat genau lese: "nicht nur die Sitzungsniederschriften, sondern sämtliche Aufzeichnungen und Materialien, die der Betriebsrat oder ein Ausschuss angefertigt hat",dann frage ich mich:
- Handelt es sich bei den Protokollen des Jour Fix um Sitzungsniederschriften?
- Hat der Betriebsrat dieses Protokoll angefertigt?
- Hat ein Ausschuss dieses Protokoll angefertigt?
Erstellt am 19.04.2016 um 10:05 Uhr von celestro
Dann stellen wir uns doch vielleicht mal eine ganz andere Frage. Wer hat BRV / Stellvertreter ermächtigt, solch eine Besprechung abzuhalten ? Wie groß ist der BR, um den es hier geht ? Gibt es also einen Betriebsausschuss ?
Und gibt es vor allem die Monatsgespräche, an denen der BR (nicht nur der BRV / Stellvertreter) teilnimmt ? Gibt es nämlich bislang keine Monatsgespräche, so könnte man diese abhalten und würde vermutlich dem AG soviel Zeit damit "klauen", daß er sich eventuell nichtmehr zu diesen Jour Fix treffen würde.
Und wenn der BRV meint, ihm könne sowas nicht verboten werden (was vermutlich auch richtig ist) etc. ... ABSETZEN (wenn die beiden nicht einsehen, daß die Unterlagen alleine der Transparenz wegen einsehbar sein sollten) !
Erstellt am 19.04.2016 um 10:43 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Wer hat BRV / Stellvertreter ermächtigt, solch eine Besprechung abzuhalten ?"
Auch das BRM welches den Vorsitz inne hat führt sein Amt eigenverantwortlich. Insofern ist es nach meiner Ansicht nicht notwendig, dass der Vors zu solchen Besprechungen "ermächtigt" wird.
Um beurteilen zu können, ob ein Einichtsrecht besteht, müsste man Sinn und Inhalt der Gespräche und der "Niedschrift" kennen. Ich halte es fürsehr gut möglich, dass kein Einsichtsrecht besteht.
Ein Bericht in der Sitzung über den Inhalt halte ich für selbstverständlich, sonst ergeben solche Gespräche für mich wenig Sinn.