Hallo,

seit einiger Zeit findet zwischen BRV/ Stellvertreter und der Personalabteilung ein sogenanntes Jour Fix statt. Als BR Mitglied habe ich verlangt das die erstellten Protokolle aus diesen Gesprächen dem Gremium zur Verfügung gestellt werden. Ich beziehe mich dort auf Betriebsverfassungsgesetz § 34 Sitzungsniederschrift: (3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.

Das sehen die 2 anders und wollen sich überlegen die Informationen zur Verfügung zustellen.

Wie seht ihr das ??

Viele Grüße

Meerjungfrau