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Schriftführer des BR - Darf der Stellv.Vorsitzender gleichzeitig den Schriftführer machen?

T
Trucker-wolle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Darf der Stellv.Vorsitzender gleichzeitig den Schriftführer machen und das Protokoll dementsprechend unterschreiben.

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

22.06.2008 um 14:54 Uhr

@Trucker-wolle, ohne weiters möglich und wird oft so paktiziert. Die Sitzungsniederschrift muss vom BRV und einem weiteren BR-Mitglied unterschrieben werden. Ihr habt den Stellvertreter als Schriftführer gewählt und so unterschreibt eben er.

C
Catweazle

22.06.2008 um 14:56 Uhr

Üblich ist, dass das Protokoll vom BRV und einem weiteren BRM, dem Schriftführer, unterschrieben wird. Warum sollte es nicht der Stellv. sein?

P
pirat

22.06.2008 um 15:35 Uhr

@Trucker-wolle, wenn ich als Stelli und Schriftführer eine Sitzungsniederschrift mache, muss ich meine Arbeit auch unterschreiben dürfen. Wäre ja noch schöner wenn nicht.

T
Trucker-wolle

26.06.2008 um 17:10 Uhr

Was ist wenn der strellv.die Sitzung leitet,dann müste er ja als Vorsitzender und als Schriftführer unterschreiben,wiederspricht sich das nicht irgendwie und ist eine Manipulation des Protokols im nachhinein dadurch sehr leicht machbar.

P
peters

26.06.2008 um 20:26 Uhr

"...vom BRV und einem weiteren Mitglied..."

Wenn der Stellvertreter den BRV vertritt, dann unterschreibt eben er und ein weiteres Mitglied.

Scheint ein heftiges Misstrauen in eurem Gremium zu herrschen !?!

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