Schulung für Schriftführer und Stellvertreter gleichzeitig
Hallo zusammen, Der BR beschloß u.a. der Schriftführer und sein Stellvertreter gleichzeitig zu einer (Schriftführer) Schulung zu schicken. Die GL stämmt sich dagegen und weigert sich noch irgend einer schulung zur unterzeichnen. Erst muß das geklärt werden bevor sie die anderen Schulungen unterzeichnen. meine Frage: haben wir überhaupt eine chance diese schulung durch zu kriegen und überhaupt, wann ist eine schulung von 2 oder mehr mitglieder gleichzeitig (außer BR1, BR2) durchsetzbar. für rege antworten wäre ich sehr dankbar schöne grüße hmaidide
Community-Antworten (3)
04.08.2010 um 00:00 Uhr
@hmaidide Was unterzeichnet eure GL bei den Schulungen?
04.08.2010 um 02:31 Uhr
Ihr fasst den Beschluss über die Schulungen. Ihr teilt dem AG mit, wer wann auf welche Schulung geht. Der AG hat dies zur Kenntnis zu nehmen. Der AG hat hier nicht zu genehmigen. Hat der AG Einwände steht es ihm frei sich ans Arbeitsgericht oder an die Einigunsstelle zu wenden. Seht euch § 37 Abs 6 noch mal im Detail an.
04.08.2010 um 18:46 Uhr
Hallo zusammen, uns ist §37 auch bekannt. Der AG unterschreibt bei uns nur die Kostenübernahme, keine Genehmigung. Hat sehr viele Vorteile. Wir streiten uns ein bißchen vorher und in der Regel unterschreibt es auch. Jetzt ist es ein bisschen anders. unsere Fehler war, wir haben ihn alle geplanten schulungen auf einmal mitgeteilt (7 BRM's) und das kostet insgesamt ein bisschen viel geld. u.a. wollen wir 2 BRM auf die gleiche Schulung schicken und das passt der AG nicht. Es ist auch die einzige Schulung wo wir uns über den Ausgang nicht sicher sind. Die anderen kriegen wir durch. Deswegen ist meine Frage, ob jemand erfahrung damit hat und wie groß ist die chance, dass diese Schulung auch durchkommt. Inzwischen habe ich sogar einen urteil gefunden (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Betriebsrat_Schulung_LAG-Duesseldorf_9TaBV329-08.html). Nicht desto trotz hoffe ich auf ein paar tips von euch. vielen Dank im Voraus Hmaidide
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