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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vom Chef vorgeschlagenens Seminar

I
Irminsul
Nov 2016 bearbeitet

Tag zusammen, wir haben einen Beschluß gefasst um ein Mitglied zu einem Seminar zu entsenden. Der Arbeitgeber hat uns jetzt einen anderen Vorschlag vorgelegt mit einem sehr ähnlichen Seminarinhalt (es ging um Computerkunde & Textverarbeitung für unseren Schriftführer). Das vom Chef vorgeschlagene Seminar würde dem BR-Mitglied von der Entfernung von Zuhause persönlich besser passen aber in den uns Vorgelegten Unterlagen steht nichts zu Freistellung. Jetzt meine Frage: Kann es für uns da zu Problemen kommen weil das vom Chef vorgeschlagene Seminar nicht mit Freistellung ausgeschrieben ist oder können wir in dem Fall sagen, dass das Seminar für seine Arbeit notwendig ist und wir ihn somit nach § 37,6 entsenden können?

Schönen Gruß, Irminsul

1.12904

Community-Antworten (4)

M
Mattes

15.04.2016 um 12:01 Uhr

Ich würde das offen mit dem Chef besprechen...

Hey Chef super Ideen, würden wir auch gerne so machen da dies aber kein reines BR-Seminar ist müsstest du uns noch die Freistellung bestätigen.....

W
Widder

15.04.2016 um 14:31 Uhr

Bei einem Seminar für den Schriftführer geht es doch nicht nur um Computerkunde und Textverarbeitung. Schaut euch die inhalte genau an, und vergleicht sie mit eurem Seminar. Ich kann mir nicht vorstellen, das da auch rechtliche Inhalte bearbeitet werden, da es ansonsten ja dementsprechend ausgeschrieben wäre.

G
gironimo

15.04.2016 um 17:53 Uhr

Denke auch - es kommt auf die Inhalte an. So gesehen entscheidet der BR, was zu ihm "passt".

Die Frage der Freistellung stellt sich vielleicht nicht. Wenn doch der Chef selbst den Vorschlag gemacht hat. Im Extremfall ist es dann kein § 37.6 BetrVG-Seminar sondern eine betriebliche Fortbildung im Sinne § 97 Abs. 2 BetrVG.

P
Pjöööng

16.04.2016 um 15:46 Uhr

Ein 37.6 Seminar "mit Freistellung ausgeschrieben"? Wie soll das denn funktionieren? Der Seminaranbieter beurteilt die Erforderlichkeit?

Es ist grundsätzlich der BR der die Erforderlichkeit beurteilt!

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