Hallo Kollegen
Ich habe da mal eine Frage zu Ersatzmitglier im GBR.
Aus einem BR sind zwei Personen in den GBR entsendet oder delegiert, für beide gibt es auch Ersatzmitglieder. Einer davon ist bei der Konstituierenden Sitzung zum GBR Vorsitzenden gewählt worden. Jetzt hat dieser GBR Vorsitzende das Unternehmen verlassen. Wenn jetzt das Ersatzmitglied in den GBR nachrückt kann es doch nicht sein das dieses Ersatzmitglied auch gleich den Vorsitz übernimmt Oder? Da muss doch neu Konstituiert werden, oder liege ich da falsch?

danke