Ersatzmitglieder GBR
Hallo Kollegen Ich habe da mal eine Frage zu Ersatzmitglier im GBR. Aus einem BR sind zwei Personen in den GBR entsendet oder delegiert, für beide gibt es auch Ersatzmitglieder. Einer davon ist bei der Konstituierenden Sitzung zum GBR Vorsitzenden gewählt worden. Jetzt hat dieser GBR Vorsitzende das Unternehmen verlassen. Wenn jetzt das Ersatzmitglied in den GBR nachrückt kann es doch nicht sein das dieses Ersatzmitglied auch gleich den Vorsitz übernimmt Oder? Da muss doch neu Konstituiert werden, oder liege ich da falsch?
danke
Community-Antworten (2)
15.04.2016 um 11:02 Uhr
Nein da liegst du richtig.
Nur weil ein Mitglied nachrückt übernimmt dieses nicht automatisch die Ämter seines Vorgängers. Der Stelv.GBR-Vorsitzende muss eine Sitzung einberufen um den GBR neu aufzustellen.
15.04.2016 um 17:55 Uhr
.... das läuft dann genauso, wie beim BR
Verwandte Themen
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
ÄlterNoch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge
Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?
ÄlterHallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden