Kann mit Arbeitsvertrag eine abweichende ArbeitNEHMER verpflichtende längere Kündigungsfrist vereinbart werden oder gilt die im Gesetz festgelegten 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende auch weiterhin für den Arbeitnehmer?
Genau ist im Arbeitsvertrag formuliert:
Die Kündigungsfrist beträgt ab dem siebten Monat der Betriebszugehörigkeit für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende, es sei denn, der Tarifvertrag sieht für den Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist vor.