Verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer durch Arbeitsvertrag ?
Kann mit Arbeitsvertrag eine abweichende ArbeitNEHMER verpflichtende längere Kündigungsfrist vereinbart werden oder gilt die im Gesetz festgelegten 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende auch weiterhin für den Arbeitnehmer? Genau ist im Arbeitsvertrag formuliert: Die Kündigungsfrist beträgt ab dem siebten Monat der Betriebszugehörigkeit für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende, es sei denn, der Tarifvertrag sieht für den Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist vor.
Community-Antworten (5)
10.05.2011 um 10:17 Uhr
Natürlich, kann für beide Seiten gleich lange Kündigungsfristen vereinbart werden. Steht auch im entsprechenden BGB § 622 über Kündigungsfristen.
10.05.2011 um 10:30 Uhr
Vertrag ist Vertrag. Damit hat sich auch der AG abgesichert, dass ihm nicht über Nacht die Leute verschwinden ...
10.05.2011 um 10:31 Uhr
Ups ... manchmal wird man eben doch durch Arbeit abgelenkt. ;-))
11.05.2011 um 05:40 Uhr
Kurz geschaut in den BGB §622..... (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf !!keine!! längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber
11.05.2011 um 10:20 Uhr
@Brentan
Und was hat das mit der Fragestellung zu tun?
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