W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer durch Arbeitsvertrag ?

B
BRimNetz
Jan 2018 bearbeitet

Kann mit Arbeitsvertrag eine abweichende ArbeitNEHMER verpflichtende längere Kündigungsfrist vereinbart werden oder gilt die im Gesetz festgelegten 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende auch weiterhin für den Arbeitnehmer? Genau ist im Arbeitsvertrag formuliert: Die Kündigungsfrist beträgt ab dem siebten Monat der Betriebszugehörigkeit für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende, es sei denn, der Tarifvertrag sieht für den Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist vor.

1.52305

Community-Antworten (5)

F
Forentroll

10.05.2011 um 10:17 Uhr

Natürlich, kann für beide Seiten gleich lange Kündigungsfristen vereinbart werden. Steht auch im entsprechenden BGB § 622 über Kündigungsfristen.

T
Tanzbär

10.05.2011 um 10:30 Uhr

Vertrag ist Vertrag. Damit hat sich auch der AG abgesichert, dass ihm nicht über Nacht die Leute verschwinden ...

T
Tanzbär

10.05.2011 um 10:31 Uhr

Ups ... manchmal wird man eben doch durch Arbeit abgelenkt. ;-))

B
Brentan

11.05.2011 um 05:40 Uhr

Kurz geschaut in den BGB §622..... (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf !!keine!! längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber

T
Tanzbär

11.05.2011 um 10:20 Uhr

@Brentan

Und was hat das mit der Fragestellung zu tun?

Ihre Antwort