Guten Tag liebe Community,

ich will beim Arbeitergeber kündigen. Ich bin jedoch unsicher ob ich die Kündigungsfrist richtig berechne.
In meinem Vertrag steht folgendes: "Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Gilt auf Grund gesetzlicher Vorschriften für die Kündigung durch das Unternehmen eine längere Frist, so gilt die verlängerte Frist für beide Seiten. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen."
Der Vertrag ist vom 15.05.2014. Ich möchte beim Arbeitgeber zum 01.07.19 anfangen.
Bei "sonstige Vereinbarungen" steht das die Betriebszugehörigkeit ab dem 29.08.2011 gilt. (Ausbildungsbeginn).

Wann muss ich jetzt kündigen? Gelt der eine Monat?