Amtsniederlegung, kein Nachrücker
Hallo, wir sind ein 3-köpfiger BR mit 4 Ersatzmitgliedern. Die BRV scheidet demnächst durch Kündigung aus. Auf mündliche Nachfrage haben alle 4 Ersatzmitglieder es abgelehnt, in den BR nachzurücken. Wir 2 Verbliebenden möchten unser Amt dann niederlegen, da unser AG in aggressivster Weise gegen uns vorgeht. Ist es bei Amtsniederlegung ausgeschlossen, das der BR die Geschäft weiterführen muss, wenn es keine Neuwahl gibt, da sich keiner zur Verfügung stellt? Müssen die Ersatzmitglieder schriftlich ablehnen? Was müssen wir genau bei Amtsniederlegung beachten. Vielen Dank.
Community-Antworten (4)
13.04.2016 um 15:23 Uhr
Ein "Ablehnen" des Nachrückens ist eigentlich nicht vorgesehen. Wenn der BRV ausscheidet, rückt Ersatzmitglied Nummer 1 automatisch in den BR nach.
Erklärt Ersatzmitglied Nummer 1 nun das Amt niederzulegen (braucht NICHT schriftlich zu sein, empfielt sich aber), dann rückt Nummer 2 nach und so weiter.
Wenn Euer AG agressiv gegen Euch vorgeht, würde ich eher empfehlen JETZT mit 3er Stärke dagegen vorzugehen, als auf das Ausscheiden des BRV zu warten.
13.04.2016 um 16:52 Uhr
Hallo; Ich würde die Ersatzmitglieder mal fragen, warum sie sich für den BR aufstellen ließen, wenn sie dann ablehnen. Es hätte doch auch gut sein können, dass sie bei der BR-Wahl genug Stimmen erhalten hätten und direkt in den BR gewählt würden. Ich stimme celesto soweit zu, das die Ersatzmitglieder der Reihe nach nachrücken. Falls sie es nicht möchten, würde ich mir die Absage aber schriftlich geben lassen. Bei kompletter BR-Amtsniederlegung müsst ihr eine Neuwahl durchführen und schnellstmöglich einen Wahlvorstand bilden. Wenn sich keiner Aufstellen läßt, habt ihr keinen BR und der AG hat freie Hand. Wollt ihr das? Viel Glück.
13.04.2016 um 17:04 Uhr
Gut, wenn nicht mehr genügend Leute da sind, muss neu gewählt werden.
Allerdings sollte man sich darüber im klaren sein, dass der Job schon von der systematischen Anlage so ist, dass er konfliktträchtig ist. Und viele Arbeitgeber verstärken eben aus dem Grund den Konflikt, um keinen BR zu haben.
Gerade in diesen Fällen haben aber die AN einen BR nötig. Hoffen wir, dass sich bei Euch genügend standfeste Kandidaten finden.
Also, wenn die Ersatzmitglieder erklären, dass sie nicht wollen, ruft Ihr Neuwahlen aus (Wahlvorstand bestellen) und führt die Geschäfte bis zur Neuwahl.
13.04.2016 um 23:53 Uhr
Tach auch, in Ergänzung zu den bisherigen Beiträgen der Kollegen :
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Last Euch nicht unterkriegen.
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Wenn der Arbeitgeber in "agressivster Weise" gegen Euch vorgeht,wie Du schreibst, dann hat dies den Gestank von Behinderung der Betriebsratsarbeit,mindestens jedoch deren Störung.
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Zeige uns doch mal Beispiele auf, wie der AG gegen Euch vorgeht, insbesondere,wie er es mit der Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtung nach dem BetrVG hält.
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Denn das Gesetz enthält probate Mittel bereit,mit denen Ihr als BR ihn zurecht stutzen könnt. Vergleich §§ 23 + 78 BetrVG. Und glaube mir. Die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß, wenn es um den Schutz von BR'ten geht.
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