Erstellt am 13.04.2016 um 13:23 Uhr von celestro
Ein "Ablehnen" des Nachrückens ist eigentlich nicht vorgesehen. Wenn der BRV ausscheidet, rückt Ersatzmitglied Nummer 1 automatisch in den BR nach.
Erklärt Ersatzmitglied Nummer 1 nun das Amt niederzulegen (braucht NICHT schriftlich zu sein, empfielt sich aber), dann rückt Nummer 2 nach und so weiter.
Wenn Euer AG agressiv gegen Euch vorgeht, würde ich eher empfehlen JETZT mit 3er Stärke dagegen vorzugehen, als auf das Ausscheiden des BRV zu warten.
Erstellt am 13.04.2016 um 14:52 Uhr von blondy
Hallo;
Ich würde die Ersatzmitglieder mal fragen, warum sie sich für den BR aufstellen ließen, wenn sie dann ablehnen. Es hätte doch auch gut sein können, dass sie bei der BR-Wahl genug Stimmen erhalten hätten und direkt in den BR gewählt würden. Ich stimme celesto soweit zu, das die Ersatzmitglieder der Reihe nach nachrücken. Falls sie es nicht möchten, würde ich mir die Absage aber schriftlich geben lassen.
Bei kompletter BR-Amtsniederlegung müsst ihr eine Neuwahl durchführen und schnellstmöglich einen Wahlvorstand bilden. Wenn sich keiner Aufstellen läßt, habt ihr keinen BR und der AG hat freie Hand. Wollt ihr das? Viel Glück.
Erstellt am 13.04.2016 um 15:04 Uhr von gironimo
Gut, wenn nicht mehr genügend Leute da sind, muss neu gewählt werden.
Allerdings sollte man sich darüber im klaren sein, dass der Job schon von der systematischen Anlage so ist, dass er konfliktträchtig ist. Und viele Arbeitgeber verstärken eben aus dem Grund den Konflikt, um keinen BR zu haben.
Gerade in diesen Fällen haben aber die AN einen BR nötig. Hoffen wir, dass sich bei Euch genügend standfeste Kandidaten finden.
Also, wenn die Ersatzmitglieder erklären, dass sie nicht wollen, ruft Ihr Neuwahlen aus (Wahlvorstand bestellen) und führt die Geschäfte bis zur Neuwahl.
Erstellt am 13.04.2016 um 21:53 Uhr von Challenger
Tach auch,
in Ergänzung zu den bisherigen Beiträgen der Kollegen :
1. Last Euch nicht unterkriegen.
2. Wenn der Arbeitgeber in "agressivster Weise" gegen Euch vorgeht,wie Du schreibst,
dann hat dies den Gestank von Behinderung der Betriebsratsarbeit,mindestens jedoch
deren Störung.
3. Zeige uns doch mal Beispiele auf, wie der AG gegen Euch vorgeht, insbesondere,wie
er es mit der Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtung nach dem BetrVG hält.
4. Denn das Gesetz enthält probate Mittel bereit,mit denen Ihr als BR ihn zurecht stutzen
könnt. Vergleich §§ 23 + 78 BetrVG. Und glaube mir. Die Arbeitsgerichte verstehen keinen
Spaß, wenn es um den Schutz von BR'ten geht.