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Amtsniederlegung Betriebsausschuss

M
Majiboo
Okt 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, kann man sein Amt als Betriebsausschuss Mitglied während der Sitzung niederlegen, wenn es auf der TO drauf ist? Im Gesetz steht das man sein Amt schriftlich niederlegen muss. Wenn der TO der Amtsniederlegung protokolliert wird, zählt es dann als schriftliche Amtsniederlegung?

Danke im Voraus

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Community-Antworten (5)

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Catweazle

09.10.2023 um 00:20 Uhr

Die Schriftform ist nur wirksam mit eigener Unterschrift.

R
rtjum

09.10.2023 um 11:42 Uhr

wo steht das im Gesetz?

C
celestro

09.10.2023 um 15:00 Uhr

das würde ich auch gern wissen ... kenne keinen "Rücktritt", der in Sachen BR der Schriftform bedarf. Wäre schön merkwürdig, wenn das für den BA so wäre.

C
Catweazle

09.10.2023 um 15:22 Uhr

§ 126 BGB. Wo der Rücktritt im Gesetzt steht weiß ich auch nicht. Vielleicht gibt es ein Urteil dazu. Es gibt aber Anwälte im Netz die genau diese Meinung vertreten. U.a. RA Pappel.

K
Kehler

09.10.2023 um 16:01 Uhr

Können Ausschussmitglieder ihr Amt als Ausschussmitglied niederlegen?

Die Ausschussmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen. Betriebsratsmitglieder verlieren ihr Amt als Ausschussmitglieder sobald sie aus dem Betriebsrat ausscheiden.

Quelle: https://www.aas-seminare.de/aas-wissen/betriebsrat/die-wahl-des-betriebsausschusses/

Ein Betriebsratsmitglied kann seine Mitgliedschaft mit Betriebsrat jederzeit freiwillig durch den Rücktritt von seinem Betriebsratsamt beenden. Erforderlich ist hierbei die Erklärung der Amtsniederlegung vor dem Betriebsratsvorsitzenden. Diese kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form erfolgen, wobei das ausscheidende Betriebsratsmitglied nicht dazu verpflichtet ist einen Grund für seinen Rücktritt anzugeben.

Quelle: https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/austritt-aus-dem-betriebsrat

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