Erstellt am 11.04.2016 um 17:29 Uhr von Zappelmann
Frage falsch gestellt?
Des einen Arbeitsvertrag endet, so wie vereinbart wurde, der Andere hat ein unbefristeten Vertrag, könnte also weiter arbeiten, wie bisher ...
Ich verstehe die Frage eh nicht so richtig. Wieso entscheidet der Betriebsrat? Kennt der Chef seine Aufgaben nicht?
Erstellt am 11.04.2016 um 17:40 Uhr von Globus
Ich finde die Frage eindeutig - und auch das Begehren des AG - dieser möchte den BR instrumentalisieren...
Erstellt am 11.04.2016 um 17:47 Uhr von brmia
@ Zappelmann
der BR hat doch bei der Einstellung oder Weiterbeschäftigung von MA Mitspracherecht, oder?
Erstellt am 11.04.2016 um 17:49 Uhr von Globus
nee, ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei der Einstellung und oder Versetzung
Erstellt am 11.04.2016 um 17:57 Uhr von gironimo
>Es gab eine Stellenausschreibung um eine Stelle in der Abteilung "A". <
Eine unbefristete Stelle?
Dann käme als Zustimmungsverweigerungsgrund für MA 2 der § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG in Frage:
"als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten, "
Also ist eher MA 1 derjenige, der an der Reihe wäre.
Erstellt am 11.04.2016 um 17:58 Uhr von brmia
Und wie ist das jetzt auf meine Frage anzuwenden, das Zustimmungsverweigerungsrecht?
Erstellt am 11.04.2016 um 18:03 Uhr von Pickel
BRMia, ignorier lieber Gironimos Rat.
Grionimo, wo erkennst du bei MA 2 eine unbefristete Einstellung gem. Gesetz?
Erstellt am 11.04.2016 um 18:04 Uhr von brmia
Ist dann immer der MA immer schlechter gestellt der jahrelang gute Arbeit geleistet hat ? Der hat doch dann keine Chance auf eine Stundenerhöhung und mehr Lohn.
Erstellt am 11.04.2016 um 18:32 Uhr von Globus
na Pickel, es steht im Eingangsfred...
"...MA 1 in einem befristeten Arbeitsverhältnis 30h/Wo in der Abteilung "A".
MA 2 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis 25h/Wo in der Abteilung "B"..."
ergo hat gironimo absolut Recht.
Erstellt am 11.04.2016 um 18:49 Uhr von brmia
@ gironimo
Ich hab`s verstanden, §99 BetrVG.
MA 2 hat also keine Chance auf ´ne Verbesserung?
Erstellt am 11.04.2016 um 18:54 Uhr von Globus
anscheinend hast du nicht verstanden - doch hat er immer...
Erstellt am 11.04.2016 um 19:02 Uhr von gironimo
Aber der andere wäre ggf. arbeitslos.....
ansonsten kann der jahrelang beschäftigte natürlich qualifizierter oder sonst wie geeigneter sein. Das muss aber der AG erst einmal entscheiden. Der BR prüft ja nur im Rahmen des § 99 BetrVG. Er hat ja nicht zu entscheiden.
Pickel: Ich weiß natürlich nicht, ob es eine unbefristete Stelle ist - aber wenn Du meine Antwort gelesen hättest - ich habe ja gerade das gefragt.
Erstellt am 11.04.2016 um 19:03 Uhr von brmia
@ globus
Erklär es mir!!! Danke
Erstellt am 11.04.2016 um 19:07 Uhr von Globus
eigentlich schrieb es gironimo schon - da er unbefristet ist, hat er immer und immer wieder die chance einer vollzeit stelle... er ist nciht befristet...
Erstellt am 11.04.2016 um 21:11 Uhr von Pickel
Gironimo, der von dir zitierte Passus bezieht sich wörtlich auf "unbefristete Einstellungen". Im vorliegenden Fall wird der Nitarbeiter aber nicht unbefristet eingestellt. Sondern schlichtweg versetzt. Damit ist für den befristeten MA kein Nachteil gem 99 gegeben.
Erstellt am 11.04.2016 um 21:40 Uhr von Hoppel
@ brmia
" Frage: Muß der BR den AN im unbefristeten Arbeitsverhältnis "bevorzugen"? Der Chef ist der Meinung das steht im Betr.VG. Ich hab da nichts gefunden."
Dann soll doch der AG mitteilen, wo das im BetrVG steht! Ich glaube, er hat den § 99 Abs.2 Nr.3 BetrVG nicht richtig gelesen oder falsch verstanden > "als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten"
Wurde die Stelle denn überhaupt unbefristet ausgeschrieben?
Hat MA 2 eine Erhöhung der Stundenzahl gem. § 9 TzBfG verlangt?
Falls ja, wieviele Stunden sollen es denn sein und mit wieviel Stunden ist die Stelle ausgeschrieben?