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Interne Stellenausschreibung

B
brmia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum

2 Mitarbeiter arbeiten in Teilzeit. MA 1 in einem befristeten Arbeitsverhältnis 30h/Wo in der Abteilung "A". MA 2 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis 25h/Wo in der Abteilung "B" Es gab eine Stellenausschreibung um eine Stelle in der Abteilung "A". Beide bewerben sich.

Frage: Muß der BR den AN im unbefristeten Arbeitsverhältnis "bevorzugen"? Der Chef ist der Meinung das steht im Betr.VG. Ich hab da nichts gefunden.

1.152016

Community-Antworten (16)

G
gironimo Akzeptiert

11.04.2016 um 21:02 Uhr

Aber der andere wäre ggf. arbeitslos.....

ansonsten kann der jahrelang beschäftigte natürlich qualifizierter oder sonst wie geeigneter sein. Das muss aber der AG erst einmal entscheiden. Der BR prüft ja nur im Rahmen des § 99 BetrVG. Er hat ja nicht zu entscheiden.

Pickel: Ich weiß natürlich nicht, ob es eine unbefristete Stelle ist - aber wenn Du meine Antwort gelesen hättest - ich habe ja gerade das gefragt.

Z
Zappelmann

11.04.2016 um 19:29 Uhr

Frage falsch gestellt? Des einen Arbeitsvertrag endet, so wie vereinbart wurde, der Andere hat ein unbefristeten Vertrag, könnte also weiter arbeiten, wie bisher ... Ich verstehe die Frage eh nicht so richtig. Wieso entscheidet der Betriebsrat? Kennt der Chef seine Aufgaben nicht?

G
Globus

11.04.2016 um 19:40 Uhr

Ich finde die Frage eindeutig - und auch das Begehren des AG - dieser möchte den BR instrumentalisieren...

B
brmia

11.04.2016 um 19:47 Uhr

@ Zappelmann der BR hat doch bei der Einstellung oder Weiterbeschäftigung von MA Mitspracherecht, oder?

G
Globus

11.04.2016 um 19:49 Uhr

nee, ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei der Einstellung und oder Versetzung

G
gironimo

11.04.2016 um 19:57 Uhr

Es gab eine Stellenausschreibung um eine Stelle in der Abteilung "A". <

Eine unbefristete Stelle?

Dann käme als Zustimmungsverweigerungsgrund für MA 2 der § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG in Frage: "als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten, "

Also ist eher MA 1 derjenige, der an der Reihe wäre.

B
brmia

11.04.2016 um 19:58 Uhr

Und wie ist das jetzt auf meine Frage anzuwenden, das Zustimmungsverweigerungsrecht?

P
Pickel

11.04.2016 um 20:03 Uhr

BRMia, ignorier lieber Gironimos Rat.

Grionimo, wo erkennst du bei MA 2 eine unbefristete Einstellung gem. Gesetz?

B
brmia

11.04.2016 um 20:04 Uhr

Ist dann immer der MA immer schlechter gestellt der jahrelang gute Arbeit geleistet hat ? Der hat doch dann keine Chance auf eine Stundenerhöhung und mehr Lohn.

G
Globus

11.04.2016 um 20:32 Uhr

na Pickel, es steht im Eingangsfred...

"...MA 1 in einem befristeten Arbeitsverhältnis 30h/Wo in der Abteilung "A". MA 2 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis 25h/Wo in der Abteilung "B"..."

ergo hat gironimo absolut Recht.

B
brmia

11.04.2016 um 20:49 Uhr

@ gironimo

Ich hab`s verstanden, §99 BetrVG. MA 2 hat also keine Chance auf ´ne Verbesserung?

G
Globus

11.04.2016 um 20:54 Uhr

anscheinend hast du nicht verstanden - doch hat er immer...

B
brmia

11.04.2016 um 21:03 Uhr

@ globus

Erklär es mir!!! Danke

G
Globus

11.04.2016 um 21:07 Uhr

eigentlich schrieb es gironimo schon - da er unbefristet ist, hat er immer und immer wieder die chance einer vollzeit stelle... er ist nciht befristet...

P
Pickel

11.04.2016 um 23:11 Uhr

Gironimo, der von dir zitierte Passus bezieht sich wörtlich auf "unbefristete Einstellungen". Im vorliegenden Fall wird der Nitarbeiter aber nicht unbefristet eingestellt. Sondern schlichtweg versetzt. Damit ist für den befristeten MA kein Nachteil gem 99 gegeben.

H
Hoppel

11.04.2016 um 23:40 Uhr

@ brmia

" Frage: Muß der BR den AN im unbefristeten Arbeitsverhältnis "bevorzugen"? Der Chef ist der Meinung das steht im Betr.VG. Ich hab da nichts gefunden."

Dann soll doch der AG mitteilen, wo das im BetrVG steht! Ich glaube, er hat den § 99 Abs.2 Nr.3 BetrVG nicht richtig gelesen oder falsch verstanden > "als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten"

Wurde die Stelle denn überhaupt unbefristet ausgeschrieben?

Hat MA 2 eine Erhöhung der Stundenzahl gem. § 9 TzBfG verlangt? Falls ja, wieviele Stunden sollen es denn sein und mit wieviel Stunden ist die Stelle ausgeschrieben?

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