Hallo Forum

2 Mitarbeiter arbeiten in Teilzeit.
MA 1 in einem befristeten Arbeitsverhältnis 30h/Wo in der Abteilung "A".
MA 2 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis 25h/Wo in der Abteilung "B"
Es gab eine Stellenausschreibung um eine Stelle in der Abteilung "A". Beide bewerben sich.

Frage: Muß der BR den AN im unbefristeten Arbeitsverhältnis "bevorzugen"? Der Chef ist der Meinung das steht im Betr.VG. Ich hab da nichts gefunden.