Erstellt am 11.04.2016 um 15:12 Uhr von Pappnase
Bei der Beerdigung eines Kollegen sollte sowohl eine Vertretung des AG, als auch der Belegschaft (also ein Mitglied des BR's) teilnehmen. Das gehört zum Anstand und
ist meiner Ansicht nach Arbeitszeit. Es ist nie falsch, einen Beschluss zu fassen. Da seit Ihr gegenüber dem AG auf der sicheren Seite.
Erstellt am 11.04.2016 um 16:37 Uhr von Globus
Naja, Arbeitszeit ist es wohl nicht, wenn es bei sowas keine freiwillige BV gibt, die das regelt. Rein rechtlich genommen, erlischt mit dem Tod das Arbeitsverhältnis.
Ja, klingt doof, ist aber so. In diesem Sinne ist also die Teilnahme an der Beerdigung reine Privatsache, sollte es wie zuvor geschrieben nciht anders geregelt sein.
Aber auch hier müßte man sehen, ob Regelungen einer Überprüfung wirklich Stand halten. Soll heißen, dürfen die direkten Arbeitskollegen unter Anrechnung der Arbeitszeit der Beerdigung beiwohnen? und alle anderen, die mit dem verstorbenen viel zu tun hatten?
Aber ja, der Anstand verlangt es eigentlich - bei uns handhaben wir das so, dass dafür selbstverständlich dar Arbeitszeitkonto bemüht wird... Dass ist eine Sache der Ehre und des Anstandes, dass man auch den letzten Gang mit dem verstorbenen Kollegen geht - auch wenn man die Zeit dafür nciht angerechnet bekommt...
Erstellt am 11.04.2016 um 16:43 Uhr von Pickel
Gegenfrage: Wie verlogen fühlt man sich am Grab, wenn man dafür ausdrücklich bezahlt werden will?
Wenn einem selbst der Tod eines Kollegen nicht mehr das Opfer privater Zeit wert ist, mit welcher Berechtigung will man dann das BR-Amt noch als Ehrenamt ansehen?
Erstellt am 11.04.2016 um 18:02 Uhr von gironimo
Ich würde es als beschämend ansehen, wenn man diesen Punkt mit dem Arbeitgeber diskutieren müsste. Wenn hier der AG anfängt mit Paragraphen zu argumentieren, stimmt etwas mit seiner sozialen Kompetenz nicht.
Erstellt am 12.04.2016 um 08:11 Uhr von Gerti
@ Pickel : Thema verfehlt !!
Die Frage war, ob es MÖGLICH ist ....
VG Gerti
Erstellt am 12.04.2016 um 08:55 Uhr von bürgermeister
BR hin oder her es gehört sich zu der Beisetzung eines Kollegen zu gehen.Liegt auch immer bei einem selbst ob man geht oder nicht.
Ich persönlich bin vor gut 2 Jahren auf der Beerdigung eines Kollegen gewesen und habe meinenm AG darüber informiert das ich dort bin und meinen Dienst 2 Stunden später aufnehmen werde.Und es war mir eagl ob ich dort als BR bin oder als Kollege.Wir hatten Hhen und Tefen als Kollegen,dennoch habe ich ihm die letzte Ehre erwiesen!Ma hat schließlich 15 JAhre zusammen gearbeitet.Es waren auch Betriebsleitung,Produktionseiter, einige unserer Abteilungsleiter und unsere Personalchefin anwesend.
Erstellt am 12.04.2016 um 08:57 Uhr von moreno
Na eine Beerdigung ist halt keine erforderliche Betriebsratstätigkeit also kann man eigentlich auch keinen Beschluss über die Teilnahme des Betriebsrates machen. Sonst könnte man ja auch einen Stadtbummel in Wien einen Rundflug über Hawaii usw beschließen ;-) zahlen braucht der AG jedenfalls nicht. Aber vielleicht kann man ja auch mit ihm reden?
Erstellt am 12.04.2016 um 17:59 Uhr von Hoppel
@ Gerti
Die Teilnahme an einer Beisetzung und/oder Trauerfeier gehört wie auch der Krankenbesuch etc. NICHT zu den Aufgaben eines BR.
"Ist es möglich ,ein Betriebsratsmitglied per BR - Beschluss zur Beerdigung eines verstorbenen Kollegen zu delegieren ?"
Du meinst damit hoffentlich nicht, dass der BR irgendein BRM ausguckt, dass an dieser Beisetzung teilnehmen soll!
Nicht unüblich ist, dass der BRV stellvertretend für alle KollegInnen teilnimmt. Muss aber selbstverständlich mit dem AG abgeklärt werden.
"Oder ist das ausschließlich Privatsache ?"
Ja!
Und die KollegInnen, die ein ggf. sehr persönliches oder auch privates Verhältnis zu dem verstorbenen Kollegen und seiner Familie gepflegt haben, werden vermutlich eh prüfen, ob sie frei nehmen können (Urlaubstag, Gleitzeit, Überstunden).
Erstellt am 12.04.2016 um 18:15 Uhr von Globus
Na, die rechtliche Lage hatte ich ja eigentlich schon mitgeteilt, oder?
Erstellt am 14.04.2016 um 08:31 Uhr von Topaz
Ein BRM zur Beerdigung eines Kollegen delegieren. Ach, Kölner ... !
Erstellt am 14.04.2016 um 09:54 Uhr von Gerti
@ Topaz.
Wer ist Kölner ?
VG Gerti
Erstellt am 29.04.2022 um 08:16 Uhr von Anonym
Für die Beisetzung mag das ja rechtlich stimmen, aber als BR bin ich auch für Hinterbliebene Kollegen zuständig und rede oftmals noch einige Stunden mit diesen(wechselnd). Erst recht nach einem Suizid. Ich würde dies auch in meiner privaten Zeit tun. Aber bei uns ist es Dienst.
Wir stellen aber auch alle Kollegen im Umfeld des verstorbenen für diesen Anlass frei. Und es dürfen auch Dienstfahrzeuge genutzt werden. Da manche Kollegen sonst nur schwer zur Beisetzung kommen würden. Dies ist mit der GL mündlich abgestimmt und war keine Diskussion.
Wir hatten bisher keinen Fall wo jemand freiwillig auf eine Beerdigung geht nur um nicht arbeiten zu müssen. Diesen Weg gehen Erfahrungsgemäß nur Kollegen mit, die dies auch wollen und auch privat tun würden.
Jede GL sollte in so einem Fall einfach kulant sein und nicht auf irgendwelche Paragraphen achten. Dies dient dem Betriebsklima und ist im eigenen Interesse.
Erstellt am 29.04.2022 um 09:34 Uhr von celestro
@Anonym
Das Thema ist 8 Jahre alt. Davon abgesehen, ist es rechtlich eben anders als man sich das wünschen würde. Ja, die Firmen SOLLTEN das so machen, aber sie müssen es nicht. Und die Frage war ja nach der rechtlichen Lage. ;-)
Was mich aber interessieren würde ... klar bist Du für die Kollegen zuständig, die noch da sind. Aber hast Du eine psychologische Ausbildung (oder zumindest eine Schulung in dem Bereich machen können)? Weil das ja auch für Dich mega belastend sein muss.