Erstellt am 08.04.2016 um 15:36 Uhr von gironimo
Da kommt die Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ins Spiel. Es geht um Verkaufsregeln und eventuelle Preisstaffeln.
Erstellt am 08.04.2016 um 15:38 Uhr von ganther
ich hoffe, dass wenn der BR hier MBR geltend macht, dass der AG die Autos nicht mehr an MA verkauft
Erstellt am 08.04.2016 um 15:54 Uhr von kratzbuerste
Warum denn das?
Ich kenne solche Fälle, wo begehrte Autos unter einer Elite verscherbelt wurden und andere immer leer ausgehen. Findest Du das gut?
Erstellt am 08.04.2016 um 15:57 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber die Fahrzeuge zu marktüblichen Konditionen anbietet und jeder AN sich um ein solches Auto bewerben kann, dann fällt es mir sehr schwer, eine Mitbestimmung zu konstruieren.
Allenfalls wenn der Arbeitgeber diese Fahrzeuge deutlich unter Marktwert anbietet, könnte meines Erachtens eine Mitbestimmung ins Spiel kommen.
Erstellt am 08.04.2016 um 16:53 Uhr von Kölner
...und in Ergänzung zu pjöööng: Nur dann!
Erstellt am 08.04.2016 um 17:14 Uhr von gironimo
Wie das bei uns geregelt ist:
Es liegt immer eine Liste aus (jetzt Intranet), wo die Fahrzeuge bekannt gegeben werden, die zum Abschreibungswert veräußert werden. Wer zuerst Interesse anmeldet, bekommt den Wagen.
Ratenzahlung ist möglich.
(Was man alles mitbestimmen kann .....)
Erstellt am 08.04.2016 um 18:08 Uhr von Pjöööng
Gironimo,
danke ürdie Bestätigung!
Erstellt am 08.04.2016 um 18:09 Uhr von Pjöööng
Gironimo,
danke für die Bestätigung!
Erstellt am 10.04.2016 um 23:42 Uhr von peilerS
dachte der Verkauf von Dienstwagen ist wegen der Problematik der Gewährleistung inzwischen tot... Sachen gibt's...