Ein gepflegtes hallo zusammen!

Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, bei den Firmenfahrzeugen?

Folgende Sachlage:
Der AG hat beschlossen, daß der Fuhrpark in eigener Regie (kein Leasing mehr) geführt wird. Vorher konnten die Mitarbeiter ihre Fahrzeuge frei konfigurieren. Dies ist nun nicht mehr gegeben. Es wird ein fertig konfiguriertes Fahrzeug zur Verfügung gestellt, welches nun für den einen oder anderen auch teurer ist. Damit ist gemein, daß die Fahrzeuge auch privat genutzt werden und wir die 1%- Regelung haben. Es wird also 1% vom Neuwert auf das Gehalt gepackt und versteuert (höherer Neuwert= mehr Steuern).
Die Konfiguration der Fahrzeuge, wurde aus der Sicht vom AG, natürlich auf den Wiederverkaufswert ausgelegt. Dabei sind gewisse Dinge wie "Gesundheitsschutz" vermutlich Nebensache. Es sollen nun "alle" ein Fahrzeug mit "Sportsitzen" und einer 08/15 Klima bekommen. Dabei stellt sich die Frage, was machen die Kollegen, welche ein körperliches Handikap (z.B. Rückenleiden, Übergewicht usw.) haben. Oder Allergiker, die nun eine Klima ohne Pollenfilter nutzen müssen!?
Das Fahrzeug ist doch der "Arbeitsplatz oder das Arbeitsmittel" der Kollegen im Außendienst!?
Mir ist bekannt, daß der BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein MBR hat. Hat aber der BR auch bei der Ausstattung, welcher der Sicherheit und Gesunderhaltung dienen sollte, auch ein MBR???
Ebenso möchte ich gleich klarstellen, daß es nicht um den Typ oder die Marke der Fahrzeuge geht.
Hatte schon jemand einen solchen Fall? Über schnelle und und sachlich fundierte Antworten würde ich mich sehr freuen.

Danke für eure Mühen!