Erstellt am 18.08.2015 um 20:34 Uhr von Challenger
Hallo Gonzooo,
ohne dies näher geprüft zu haben, kann ich mir kaum vorstellen, das Euer Kollege
auf diesen Kosten sitzenbleibt. Natürlich hat er einen Anspruch auf Erstattung der
Fahrtkosten für Fahrten, die über Eueren Betriebsitz hinausgehen,insbesondere wenn
der Montageort mehrere hundert Kilometer entfernt liegt.
Es müßte geprüft werden, ob ein Verstoß des Arbeitgebers nach §75 BetrVG vorliegt,
dann seid Ihr mit im Boot.Reduziert sich jedoch das Ganze auf einen Individualanspruch
Eueres Kollegen,dann müßte er dies im Wege einer Leistungsklage vor dem Arbeitsge-
richt geltend machen.
Erstellt am 19.08.2015 um 23:00 Uhr von Karvendel
BAG Urt. v. 12.12.2012, Az.: 5 AZR 355/12 RN 16 ff
Erstellt am 20.08.2015 um 20:03 Uhr von Gonzooo
Vielen Dank für das Urteil. Doch da geht es darum das der Kläger seine Fahrtzeit ebenfalls vergütet haben wollte. Bei uns gehts um die Fahrzeug- oder beim Kollegen um die Zugticketkosten. Die Fahrtzeiten sind bei uns tariflich geregelt. Nur der Fahrer kriegt die Zeit bezahlt.
Denke wir können nur die Gleichbehandlung in den Ring werfen, ansonsten wird wohl nur sein Anwalt was machen können.
Erstellt am 21.08.2015 um 08:21 Uhr von Hoppel
@ Gonzooo
Mir scheint, dass Du wesentliche Informationen nicht mitgeteilt hast.
Ich suche die Stelle, warum dieser Kollege ungleich behandelt worden sein soll.
Erstellt am 21.08.2015 um 10:25 Uhr von Gonzooo
Gleich 2.-3. Zeile. Kollegen fahren grundsätzlich auf Auswärtsfahrten mit dem Firmenwagen, also trägt der AG die Kosten für die Fahrten. Warum soll der AN die Kosten Zugticket selbst tragen, obwohl die Fahrt angewiesen wurde?
Denke der AN wird hier nicht gleich behandelt.
Gruß
Erstellt am 21.08.2015 um 13:17 Uhr von Hoppel
@ Gonzooo
M.E. verrennst Du Dich mit der Gleichbehandlung!
Der AG hat den Kollegen durch seinen Erfüllungsgehilfen "Vorgesetzter" per Zugfahrt zurück beordert, also hat der AG auch die Kosten für die Zugfahrt zu tragen. Streng genommen hätte der Kollege auch vom § 699 BGB Gebrauch machen können.
Erstellt am 21.08.2015 um 13:41 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel):
"Streng genommen hätte der Kollege auch vom § 699 BGB Gebrauch machen können."
Wie soll das denn funktionieren?
Erstellt am 21.08.2015 um 19:57 Uhr von Gonzooo
Nicht so einfach das Thema. Hatten das ja auch in der Firma diskutiert. Eigentlich ist allen klar, das der AG die Fahrt zahlen muss. Fragt man aber nach der Grundlage, so sind da nur Fragezeichen zu sehen.
Denke aber das die zwei Punkte §670 und die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung ne gute Grundlage sind.
Was meint Ihr?