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Reisekosten werden nicht erstattet

G
Gonzooo
Nov 2016 bearbeitet

Moin,

folgendes Problem. Wir arbeiten in einem 120Mann Handwerker Betrieb im Norden. Bei uns werden die Fahrten zur Baustellen am Standort entweder mit Firmenfahrzeugen oder privat PKW durchgeführt. Bei Montagen nur mit Firmenfahrzeugen. Nun ist es so das wir eine Baustelle in München haben. Die Kollegen sind mit dem Firmenfahrzeug hingefahren. Ein Kollege sollte dann aber wieder zurück. Der Vorgesetzte ordnete an, dass der Kollege mit dem Zug zurück fahren sollte. Daheim angekommen reichte er die Quittung fürs Ticket ein. Die Geschäftsleitung lehnte die Auszahlung aber ab, meinte er müsse die Kosten der Fahrt selbst tragen. Wir sind der Meinung das dem nicht so ist.

Was können wir vom BR tun? Unserer Meinung nach wird hier gegen Gleichbehandlung verstoßen. Gibts da irgendwo ne Grundlage § die dies untermauern? u.a. sind wir auf den §670 aus dem BGB gestoßen. Ne generelle Regelung für Dienstreisen gibt's bei uns nicht.

Würden uns über ne Info freuen.

Gruß

1.82308

Community-Antworten (8)

C
Challenger

18.08.2015 um 22:34 Uhr

Hallo Gonzooo, ohne dies näher geprüft zu haben, kann ich mir kaum vorstellen, das Euer Kollege auf diesen Kosten sitzenbleibt. Natürlich hat er einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für Fahrten, die über Eueren Betriebsitz hinausgehen,insbesondere wenn der Montageort mehrere hundert Kilometer entfernt liegt. Es müßte geprüft werden, ob ein Verstoß des Arbeitgebers nach §75 BetrVG vorliegt, dann seid Ihr mit im Boot.Reduziert sich jedoch das Ganze auf einen Individualanspruch Eueres Kollegen,dann müßte er dies im Wege einer Leistungsklage vor dem Arbeitsge- richt geltend machen.

K
Karvendel

20.08.2015 um 01:00 Uhr

BAG Urt. v. 12.12.2012, Az.: 5 AZR 355/12 RN 16 ff

G
Gonzooo

20.08.2015 um 22:03 Uhr

Vielen Dank für das Urteil. Doch da geht es darum das der Kläger seine Fahrtzeit ebenfalls vergütet haben wollte. Bei uns gehts um die Fahrzeug- oder beim Kollegen um die Zugticketkosten. Die Fahrtzeiten sind bei uns tariflich geregelt. Nur der Fahrer kriegt die Zeit bezahlt. Denke wir können nur die Gleichbehandlung in den Ring werfen, ansonsten wird wohl nur sein Anwalt was machen können.

H
Hoppel

21.08.2015 um 10:21 Uhr

@ Gonzooo

Mir scheint, dass Du wesentliche Informationen nicht mitgeteilt hast. Ich suche die Stelle, warum dieser Kollege ungleich behandelt worden sein soll.

G
Gonzooo

21.08.2015 um 12:25 Uhr

Gleich 2.-3. Zeile. Kollegen fahren grundsätzlich auf Auswärtsfahrten mit dem Firmenwagen, also trägt der AG die Kosten für die Fahrten. Warum soll der AN die Kosten Zugticket selbst tragen, obwohl die Fahrt angewiesen wurde? Denke der AN wird hier nicht gleich behandelt.

Gruß

H
Hoppel

21.08.2015 um 15:17 Uhr

@ Gonzooo

M.E. verrennst Du Dich mit der Gleichbehandlung!

Der AG hat den Kollegen durch seinen Erfüllungsgehilfen "Vorgesetzter" per Zugfahrt zurück beordert, also hat der AG auch die Kosten für die Zugfahrt zu tragen. Streng genommen hätte der Kollege auch vom § 699 BGB Gebrauch machen können.

P
Pjöööng

21.08.2015 um 15:41 Uhr

Zitat (Hoppel): "Streng genommen hätte der Kollege auch vom § 699 BGB Gebrauch machen können."

Wie soll das denn funktionieren?

G
Gonzooo

21.08.2015 um 21:57 Uhr

Nicht so einfach das Thema. Hatten das ja auch in der Firma diskutiert. Eigentlich ist allen klar, das der AG die Fahrt zahlen muss. Fragt man aber nach der Grundlage, so sind da nur Fragezeichen zu sehen.
Denke aber das die zwei Punkte §670 und die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung ne gute Grundlage sind.

Was meint Ihr?

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