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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuer Bestriebsteil ohne eigenen BR

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Incognitro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, sehr überraschend für uns (aber das ist ein anderes Thema) hat unser AG am 1. April eine Firma aus der Insolvenz gekauft, die jetzt als business unit in unserem Organigramm geführt wird. Der Betrieb besteht aus ca. 15 MA, es gibt dort keinen BR, er ist rd. 200 km entfernt - §4 BetrVg entnehme ich jetzt also, dass dort a) ein BR gewählt werden muss, um dann einen gemeinsamen GBR zu gründen oder b) die wahlberechtigten AN darüber abstimmen, ob sie sich von uns vertreten sehen wollen. Bisher sahen wir uns mit solchen Aufgaben noch nicht konfrontiert - spannend! - sind jetzt auch ein bisschen hilflos. Für mich würde das bedeuten, dass wir - als BR des bestehenden Betriebes - die zukünftigen Kollegen des neuen Betriebes informieren, wie jetzt weiter verfahren werden (muss) und uns sowieso erst mal vorstellen. Dürfen wir dort einfach eine Betriebsversammlung anberaumen?

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Community-Antworten (6)

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Pjöööng

08.04.2016 um 14:01 Uhr

Es gibt keine Verpflichtung, einen BR zu wählen. Insofern sollten das die (doch wohl erwachsenen) Mitarbeiter dieses Betriebes selber entscheiden.

Eine Betriebsversammlung dürft Ihr dort nicht ansetzen.

I
Incognitro

08.04.2016 um 14:13 Uhr

Herzlichen Dank! Aber was ist die Alternative? Ich sehe §4 so, dass es die oben unter a) und b) gelisteten Alternativen gibt. Irgendwie müssten die (durchaus sehr erwachsenen) AN aber informiert werden, das im Unternehmen ein BR besteht, und welche Möglichkeiten es jetzt gibt. Oder darf ein Betrieb bestehen ohne Anbindung an den bestehenden BR und ohne eigenen? Das sind Fragen, die mir die Recherche leider nicht beantwortet.

P
Pjöööng

08.04.2016 um 15:05 Uhr

§ 4 scheint für Euch keinerlei Relevanz zu haben, da es sich wohl nicht um einen Betriebsteil handelt. "Business Unit" klingt nach meinem Dafürhalten ein eigener Betrieb.

Der Gesetzgber hat eigentlich ganz pfiffig formuliert (§1 BetrVG) "... werden gewählt ...". Kein "muss", kein "darf", kein "soll", sondern es wird festgestellt dass das so ist. Die Entscheidung es tatsächlich zu tun obliegt aber den Arbeitnehmern.

P
Pickel

08.04.2016 um 17:03 Uhr

im Grunde ist es ganz einfach: Die Mitarbeiter in dem neuen Betrieb sind nicht euer Bier.

G
gironimo

08.04.2016 um 17:42 Uhr

Ich würde sie dennoch nicht hängen lassen. Wendet Euch doch mal an die zuständige Gewerkschaft. Die kann vielleicht einen Kontakt vermitteln.

Die Abstimmung über die Wahl im Hauptbetrieb wäre rechtzeitig vor Eurer nächsten BR-Wahl anzusetzen. Aber da erfahrt Ihr mehr, wenn Ihr den Wahlvorstand rechtzeitig zur Schulung schickt.

I
Incognitro

08.04.2016 um 19:40 Uhr

Dank an alle für die Zeit, die ihr euch genommen habt, um euch mit unserem Problem auseinanderzusetzen!

Ich habe die Rechtsberatung meiner Gewerkschaft kontaktiert, das Thema scheint mir einfach zu komplex. Ich fasse das Ergebnis gerne hier zusammen, wenn ich mehr weiß.

Die Besitzverhältnisse von Alkohol sind hier kein Thema; ich fürchte um verschiedene Arbeitsplätze dort, denn mit Sicherheit werden Abteilungen, die noch dort bestehen, in unseren aufgehen - Einkauf, Personal, Buchhaltung vorneweg - und wenn ich irgendwie helfen / unterstützen kann, mache ich das. Ohne BR vor Ort wird das in nächster Zeit sehr schwierig.

Herzlichen Dank nochmal! lG Jana

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