Hallo,
sehr überraschend für uns (aber das ist ein anderes Thema) hat unser AG am 1. April eine Firma aus der Insolvenz gekauft, die jetzt als business unit in unserem Organigramm geführt wird. Der Betrieb besteht aus ca. 15 MA, es gibt dort keinen BR, er ist rd. 200 km entfernt - §4 BetrVg entnehme ich jetzt also, dass dort a) ein BR gewählt werden muss, um dann einen gemeinsamen GBR zu gründen oder b) die wahlberechtigten AN darüber abstimmen, ob sie sich von uns vertreten sehen wollen.
Bisher sahen wir uns mit solchen Aufgaben noch nicht konfrontiert - spannend! - sind jetzt auch ein bisschen hilflos. Für mich würde das bedeuten, dass wir - als BR des bestehenden Betriebes - die zukünftigen Kollegen des neuen Betriebes informieren, wie jetzt weiter verfahren werden (muss) und uns sowieso erst mal vorstellen. Dürfen wir dort einfach eine Betriebsversammlung anberaumen?