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nach 6 Jahren wurde ich aus dem Büro entfernt ohne eigenen PC und Büro

L
Leonita
Dez 2021 bearbeitet

Guten Tag, ich bin stellv. Pflegedienstleitung und QB und hatte immer einen eigenen Schreibtisch und PC. Bin BR-Mitglied. Gestern musste ich meinen Schreibtisch und PC verlassen bzw. räumen. Nun bin ich im Mentor-Büro ohne eigenen Schreibtisch, es gab im Vorfeld schon Spannungen mit meinem neuen GF und Regionalleiter. Nun zu meiner Frage: Muss ich das hinnehmen ich würde schon fast das Wort "Bossing" aufführen. Nach meinem Urlaub im August wurde mir mitgeteilt, dass eine neue MA eingestellt wurde mit genau meinen Qualifikationen (stv. PDL, QB), die jedoch nach Einsicht der Vertragsunterlagen den Arbeitsplatz nicht annahm. Ich fühle mich degradiert, meine Arbeit kann ich nicht mehr so ausführen wie zuvor, die ganzen Akten befinden sich im ehemaligen Büro das ausschließlich von der PDL genutzt wird. Die Begründung ist, dass das ein PDL-Büro sei (ich soll wohl als BR nicht zu viel mitbekommen) und ich mich auf den Wohnbereichen vermehrt aufhalten soll. Also ich fühle mich überhaupt nicht mehr wohl, komme mir vor als wäre meine Arbeit nichts mehr wert und werde ausgegrenzt. Ich Bitte sie um einen Rat wie ich mich verhalten soll und wie ich am besten reagiere!

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Community-Antworten (4)

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Matze

30.11.2021 um 10:12 Uhr

Was sagen denn die weiteren BR-Mitglieder? Ich würde mir anwaltliche Hilfe durch meine Gewerkschaft holen. Siehe auch §§ 23 (3) sowie 37 im BetrVG.

C
Challenger

30.11.2021 um 12:19 Uhr

Nach Deinen Schilderungen handelt es sich offensichtlich um eine Versetzung. Eine Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. VERGLEICH : §95 Abs.3 BetrVG

Be­triebs­rats­mit­glie­der sind nach dem BetrVG in be­son­de­rer Wei­se geschützt. Unabhängig davon braucht der AG für die Versetzung eines MA'ters ZWINGEND die Zustimmung des Be­triebs­rates. Da der AG aber nicht einmal Unterrichtungsverfahren gemäß §99 Abs.1 BetrVG gegenüber dem BR eingeleitet hat, ist die Versetung RECHTSUNWIRKSAM.

Hierzu folgender Tipp : Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. VERGLEICH : §101 BetrVG

Da sich der AG in grober Weise über Mitbestimmungsrechte des BR'tes hinweggesetzt hat, sollte der BR darüber hinaus nach § 23 Abs.3 BetrVG ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren gegen den AG wegen grober Verletzung gesetzlicher Pflichten einleiten.

Und glaube mir. Die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß, wenn sich AG Mitbestimmungsrechte des BR'tes hinwegsetzen. Ihr solltet auf jeden Fall klare Kante zeigen, damit der AG weiß, wo der Hammer hängt. Unterlasst Ihr dies, wird der AG Euch auch zukünftig am Nasenring durch die Arena führen.

C
Challenger

03.12.2021 um 12:51 Uhr

Hallo Leonita, gibt es was neues ? Wäre schön, wenn Du uns über die weitere Entwicklung unterrichten würdest

L
Leonita

04.12.2021 um 10:59 Uhr

Hallo Challenger, nein, es gibt noch nichts neues. Habe alles was bisher war, verschriftlicht und an meine Kollegen vom BR geschickt. leider bin ich jetzt erkrankt und bis Weihnachten außer Gefecht gesetzt. Werde aber am Montag mit dem BR in Kontakt treten und weitere Schritte in Angriff nehmen! Vielen lieben Dank für dein Interesse und deine tollen Anmerkungen, die haben mich wirklich bestärkt, das alles nicht auf mir sitzen zu lassen. Werde dich auf dem laufenden halten! LG

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