Hallo liebe Betriebsräte,

ich brauche euer Schwarmwissen. Die GF und HR hat dem GBR gerade ihre Pläne für eine Umstrukturierung vorgelegt. Es geht darum das Unternehmen insgesamt produktorienter und dafür weniger F&E-orientierter zu machen (Start-up, das endlich mal in die schwarzen Zahlen kommen soll). Die fachlichen Pläne gefallen den GBR-Mitgliedern auf jeden Fall. Die Pläne sind auch sehr sozialverträglich. Für die allermeisten MA, deren Stelle wegfällt, wurde an anderer Stelle eine neue passende Position gefunden. Für die verbleibenden drei MA wird weiter gesucht, was der GBR sehr begrüßt.

Problem: die neuen Stellen (zB Projektmanager) sollen mit Wunschkandidaten der GF besetzt werden (Grund: schneller, effektiver, Teil des Plans den MA, deren bisherige Stelle wegfällt einen neue Stelle zu bieten). Der GBR würde dies ausnahmsweise mittragen.

Normalerweise entscheiden ja die Standortbetriebsräte (nicht informiert über die Pläne, bisher weiß nur der GBR bescheid) über Stellenbesetzungen am jeweiligen Standort.
HR und GF behaupten jedoch, dass diese aktuelle Entscheidung, die Stellen mit Wunschkandidaten zu besetzen im Entscheidungsbereich des GBR liegt, weil es eine Umstrukturierungsmaßnahme ist, die das ganze Unternehmen betrifft.

Frage: stimmt das? Wenn ja, wo ist das im BetrVG geregelt?

Vielen lieben Dank für alle Antworten im Voraus!