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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuwahlen des Betriebsrats

R
Ricky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Ich habe eine Frage an die Erfahrenden Betriebsratsmitglieder. Wir haben Neuwahlen des Betriebsrats. Die liste der aufgestellten Mitglieder sind durch den Wahlvorstand abgesegnet worden und für OK befunden worden. Bei der Vorstellung auf einer Betriebsversammlung hat ein Kandidat sich vorgestellt mit den worten(vielen dank für die Unterstützung aber ich nehme keine Kandidatur an) Nach einigen Gesprächen mit den Mittarbeiter hatte er sich es nochmal Überlegt und möchte sich doch Wählen lassen.(Sein Name steht noch auf die Wählerliste ) Nun drängt der Vorsitzende darauf das er eine Rücktrittserklärung unterschreiben soll, wenn nicht würde er das auf einer Sitzung mit den Wahlvorstand abstimmen lassen.

Meine Frage ist : darf der Vorsitzende das und darf man das Mitglied wählen. Meine stimme hätte er. Gruß :Ricky

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Community-Antworten (6)

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gironimo

07.04.2016 um 15:23 Uhr

Wenn er auf der Liste steht, hat er doch auch schriftlich erklären müssen, dass er mit der Kandidatur einverstanden ist. Und dann ist es so. Sonst hätte der WV ja nicht die Liste "absegnen" können.

Er steht auf der Liste und wird gewählt oder nicht. Erst nach der Wahl kann er erklären, die Wahl nicht anzunehmen.

Alles andere ist aus meiner Sicht Aktionismus.

S
Scala

07.04.2016 um 16:18 Uhr

Ich gebe gironimo recht, wenn der Kandidat auf der Liste steht und der WV die Liste anerkannt hat, dann ist die Liste gültig und der Kandidat kann gewählt werden. Wieso der WV jetzt möchte, dass er zurücktritt, verstehe ich auch nicht. Zur Kandidatur für den BR und zur BR-Wahl kannst du ja vielleicht hier noch ein bisschen nachlesen, das finde ich relativ verständlich: https:www.polyas.de/unternehmen/betriebsratswahlen/ablauf

R
Ricky

08.04.2016 um 09:40 Uhr

Hallo vielen Dank für eure Antworten. Nun hat sich die Lage verschlimmert und der Vorsitzende hat Zettel gedruckt die im Wahlbüro verteilt wurden drauf steht : Der MA steht nicht zu Verfügung und darf nicht Gewählt werden. Macht der Vorsitzende sich damit nicht Strafbar? Gruß: Ricky

P
Pjöööng

08.04.2016 um 10:17 Uhr

Mir scheint hier eher eingroßer Mangel an Kenntnissen zur Wahlordnung vorzuliegen.

Beweise sammeln und Wahl anfechten.

K
Kölner

08.04.2016 um 11:01 Uhr

Mir scheint es so, dass nicht nur ein großer Mangel an Kenntnissen zur WO eines BR besteht, sondern auch die Willkür ein Akt der persönlichen Profilierung des WVV zu sein scheint!

P
Pjöööng

08.04.2016 um 12:08 Uhr

Die Schilderung des Sachverhaltes ist leider auch so schlampig, dass die verschiedensten Interpretationen möglich sind. Insofern halte ich mich hier mit Schuldzuweisungen lieber zurück.

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