Corona Maßnahmen. Impfpflicht durch die Hintertür
Liebe Kollegen,
mein Arbeitgeber übertreibt es mit seinen Corona Maßnahmen. Ich würde gerne wissen, was man dagegen tun kann. Die Maßnahmen werden quasi jeden Monat verschärft unabhängig davon wie sinnvoll die sind oder nicht.
Wir sind kein Altenheim/Krankenhaus oder Kindergarten. wir sind nur ein einfacher Industriebetrieb mit 50 Angestellten.
Unser Betriebsrat nickt einfach alles ab und ist mit den Maßnahmen einverstanden. Da war auch jedes Gespräch zwecklos.
Neuerdings wird von allen Mitarbeitern der Impfstatus überprüft. Wer nicht geimpft oder Genessen ist, muss jeden Tag einen Antigen schnelltest machen.
Die Gewerkschaft sagt, ich soll den Test verweigern und mich Nach Hause schicken lassen. Dann kümmern die sich darum.
Ich kann es mir aber nicht leisten mehrere Wochen oder Monate auf mein Gehalt zu verzichten, bis die Sache ausgefochten wird. Ich hab da auch keine Lust direkt in den Konflikt mit dem Arbeitgeber zu gehen.
Gibt es da irgendeine Aufsichtsbehörde oder ein Amt, welches es da zuständig wäre um es zu regeln?
Community-Antworten (9)
17.09.2021 um 01:49 Uhr
wenn der BR da mitmacht, sehe ich spontan keine Chance. Da hilft mMn nur ein (eigener) Anwalt.
17.09.2021 um 10:57 Uhr
da stimmt jetzt aber die "reißerische" Überschrift nicht. Es gibt keine Impfpflicht, daher kann es die auch nicht durch die Hintertür geben. Es gibt auch keinen AG oder BR der über dem Gesetz steht und das machen kann.
das überprüfen des Impfstatus ist ebenfalls nicht zulässig, egal was der AG oder BR sagt oder abschließt (außer in wenigen bestimmten Berufen, die Du aber für euch ausschließt)
die Aufsichtbehörde die das regelt heißt: Gesetz
Was man dagegen tun kann: keine Gesundheitsdaten (Impfstatus) herausgeben und den AG verklagen wenn er fragt
Ist das sinnvoll? das muss jeder für sich selbst entscheiden, aber rechtlich ist die Lage nach heutigem Stand eindeutig
deine Gewerkschaft hat Dir doch schon diesen Weg genannt, es wird niemanden geben der für euch kämpft, wenn ihr es nicht selbst mitmacht
17.09.2021 um 11:14 Uhr
"das überprüfen des Impfstatus ist ebenfalls nicht zulässig, egal was der AG oder BR sagt oder abschließt (außer in wenigen bestimmten Berufen, die Du aber für euch ausschließt)"
Die Gültigkeit dieser Aussage ist in den nächsten Tagen hinfällig. In unserer, seit gestern gültigen Landesverordnung müssen alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, das Testangebot des AG annehmen, sobald die sogenannte Warn - oder Alarmstufe erreicht ist. Und das dürfte nächste Woche soweit sein.
@Corona Sag der Gewerkschaft, sie soll sich mal den Schlaf aus den Augen reiben.
17.09.2021 um 11:29 Uhr
@RudiRadeberger Nein, ist nicht hinfällig, auch weiterhin darf der Impfstatus nicht abgefragt werden.
Nur wer den Impfstatus nicht bekannt gibt, muss sich dann eben testen lassen, als Konsequenz das er auf sein Recht besteht keine Gesundheitsdaten preisgeben zu müssen. ( ich persönlich halte die Regelung für falsch)
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
17.09.2021 um 11:38 Uhr
Meine persönliche Meinung, was der AG macht sollte Deutschlandweit zur Pflicht werden. Dies sollte aber in der Arbeitszeit passieren und der AG hat die vollen Kosten zu tragen. Meine persönliche Meinung spielt aber keine Rolle.
Ein täglicher Test kann unverhältnismäßig sein. Und so sieht es wohl auch deine zuständige GEW. Verweigerst du den täglichen Test und der AG schickt dich deshalb nach hause muss er dir trotzdem den vollen Lohn weiter Zahlen. Du solltest dann allerdings ausdrücklich deine Arbeitskraft und Willen zum Ausdruck bringen; und zwar täglich. Dies kannst du auch mit einem einmaligem Schreiben machen auf dem steht: Ich biete hiermit ab dem xxxx meine täglich Arbeitskraft und Arbeitswillen meinem Arbeitgeber Herrn xxxx an. Der AG befindet sich dann erst einmal in Annahmeverzug. Siehe dazu § 615 BGB. Willst du aber weiterhin Porsche fahren und nichts dafür tun, dann musst du es so erdulden und gut iss.
17.09.2021 um 15:04 Uhr
@DummerHund Grundsätzlich hast du Recht, aber wenn der AG dann trotzdem die Entgeltzahlung einstellt steht Corona mit leeren Taschen da. Somit muss er klagen und das dauert halt. Bisher kenne ich nur ein Gerichtsurteil zum verweigern von Maske tragen. Da musste der AN die Entgeltkürzung hinnehmen.
Von Luft und Liebe kann er nun mal nicht leben... Ich kann die Zwickmühle verstehen. Hier wäre es mal interessant, was da vor Gericht herauskommt.
@Corona Mal eine Frage, hast du Kundenkontakt bzw. arbeitest du bei einem Kunden? Ich kenne inzwischen einige Firmen die von Leiharbeitnehmern oder Kundendienstleister 3G fordern. Sonst dürfen die nicht den Betrieb betreten.
17.09.2021 um 15:55 Uhr
In den meisten Fällen sind es ja 2 verschiedene Typen von Arbeitgebern, die solche Sachen machen. Die (über-)vorsichtigen und sehr auf Sicherheit bedachten und die, die einfach keinen Bock haben die ganzen (zugegebenermaßen ziemlich aufwendigen) organisatorischen Schutzmaßnahmen umzusetzen. Daher wäre jetzt erstmal die Frage, was ist Euer AG für ein Typ? Wenn der das nur macht, um sagen zu könne "Bei mir sind alle 3g, also warum soll ich die Raumbelegung reduzieren, MA ins Homeoffice schicken, Schichten anders einteilen, damit weniger MA aufeinander treffen, Wege, Abläufe usw. ändern um Kontakte zu vermeiden usw usw." Dann kannst Du zumindest mal versuchen den Betriebsrat "bei der Ehre zu packen" und fragen: "Hey Betriebsrat, hier werden ein halbes Dutzend Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung (bei denen Ihr in der Mitbestimmung seid!) nicht umgesetzt. Ist das tatsächlich die Art und Weise wie Ihr uns MA vertreten wollt? Dass Ihr jetzt lieber Eingriffe in unsere Persönlichkeitsrechte duldet, anstatt beim AG durchzusetzen, dass er diese organisatorischen Maßnahmen umsetzt?"
18.09.2021 um 15:07 Uhr
ich hab null Kundenkontakt.
Mein AG ist so einer, der meint wir sollen uns nicht so anstellen, wenn es um Mitarbeiter Rechte und Interessen geht. Andersrum verlangt er aber mehr Einsatz, Engagement usw... Er würde am liebsten 1G (geimpft) für alle einführen. Aber nicht, weil er um die Gesundheit der Mitarbeiter besorgt ist sondern um Krankentage zu reduzieren. Aber die Arbeit darf deswegen auf keinen Fall beeinträchtig werden. Impfung nicht während der Arbeitszeit und auch keine Krankschreibung, wenn leichte Nebenwirkungen nach der Impfung eintreten.
Corona Maßnahmen gibt es offiziell. Aber es wird oft nicht hingesehen, wenn die nicht eingehalten werden. Arbeit ist zum Teil körperlich anstrengend. Da ist de Maske vorgeschrieben aber oft hinderlich. Beim Abhaken wer geimpft ist und wer einen Test machen muss ist er aber sehr auf Zack.
21.09.2021 um 09:56 Uhr
"Impfung nicht während der Arbeitszeit und auch keine Krankschreibung, wenn leichte Nebenwirkungen nach der Impfung eintreten."
Nach neuester Lage ist die Impfung (unbezahlte) Arbeitszeit. Und über die Krankschreibung entscheidet der ausstellende Arzt, nicht der Arbeitgeber.
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