Personalleitung rät zu Rücktritt
Hallo Zusammen,
ein BR Mitglied hat persönliche (finanzielle) Schwierigkeiten, von diesen hat die PL erfahren, daraufhin fand ein Gespräch statt, wo unserem BR Mitglied nahe gelegt worden ist, auf Grund dieser Probleme sein Amt niederzulegen. Erstens: Darf die Personalleitung das? Zweitens: Können wir das unterbinden?
Community-Antworten (3)
09.02.2023 um 12:34 Uhr
Das stinkt ein bisschen.
1.) Nahelegen darf die PL alles. Mir ist nur nicht klar, wie das die finanziellen Probleme des BR lösen soll. Sollte sie die Amtsniederlegung mit finanziellen Anreizen hinterlegt haben, sehe ich §78 BetrVG berührt. Sollte das Mitglied dann zustimmen, sehe ich es ebenfalls in der Verantwortung.
2.) kommt drauf an, wie ihr davon erfahren habt...dann würde ich entsprechend intervenieren.
09.02.2023 um 12:36 Uhr
erstens: Ja, die Personalleitung darf sowas sagen, wir leben in einem freien Land, man könnte ja sogar eine Fürsorgepflicht des AG reininterpretieren wenn man will. zweitens: der Kollege sollte der PL unmissverständlich klar machen, dass sie sich nicht in seine Angelegenheiten einmischen soll, als BR kann man evtl mal sowas wie Behinderung der BR-Arbeit vorbringen, aber ob das Sinn macht müsst ihr vor Ort beurteilen.
09.02.2023 um 12:45 Uhr
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen den finanziellen Problemen und dem BR-Mandat ebenfalls nicht. Kann man das näher erläutern?
Ich könnte mir höchstens folgendes Szenario vorstellen: "Lieber AN, ich könnte Dir eine besser bezahlte Stelle anbieten, der zeitliche Aufwand würde sich aber mit Deinem BR-Mandat beißen".
Auch da würde ich mir die Frage nach §78 BetrVG stellen - jedoch wäre das offensichtlicher, wenn ohne wirklichen Sinn hier künstlich ein Zusammenhang zwischen der Finanziellen Situation und dem Mandat konstruiert wird.
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