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Änderungskündigungen rechtens? Bitte Hilfe!

M
Mixman
Jan 2018 bearbeitet

Wir vom Betriebsrat eines Busunternehmens haben bei der Personalleitung einen Ausgleich von 4,33 Stunden monatl., der uns lt. Tarifvertrag zusteht, eingefordert. Dies hat uns nun die Personalleitung bestätigt. Der Sollstundensatz eines Mitarbeiters beträgt bei uns im Monat 173 Stunden. Einige Mitarbeiter sind nun über diese Stundenzahl auf beispielsweise 197 Stunden eingestellt worden. Die Differenz von 24 Stunden wird mit einem Aufschlag von monatlich 25% zusätzlich ausbezahlt. Wiederum einige von diesen Mitarbeitern erreichen diese Stundenzahl nicht und bauen zur Zeit ein Minuskonto auf, da zur Zeit nicht genug zu Fahren ist. Nun "droht" die Personalleitung damit, die Stundenkonten zu durchforsten und die Mitarbeiter mit einer Änderungskündigung auf 173 Stunden herab zu setzen. Da unser Stundenlohn jedoch mehr als gering ist, können diese Mitarbeiter nicht mehr davon leben. Kann die Personalleitung einfach Änderungskündigungen durchführen?

6.33206

Community-Antworten (6)

J
Jube

29.03.2007 um 13:00 Uhr

Über Änderungskündigungen ist das leider zulässig, zumal die Auftragslage es ja wohl auch hergibt.

K
Konrad

29.03.2007 um 13:15 Uhr

Was steht den im Tarifvertrag ? Ist 173 Stunden das ist die tarifliche Basis ? Die 24 Stunden sind „Mehrarbeit /Überstunden“ mit Zuschlag 25% oder einzeln vereinbart ? Wenn nicht mehr Arbeit da ist, dann könnte der AG durchaus auf Tarif ganz legal per Änderungskündigung herabsetzen. Schau bitte in den TV oder frag die Gewerkschaft.

„Da unser Stundenlohn jedoch mehr als gering ist, können diese Mitarbeiter nicht mehr davon leben.“ ?? was ist den das für ein Tarifvertrag, womöglich von den „Christlichen“

M
Mixman

29.03.2007 um 13:18 Uhr

Der kommt noch von der V.e.r.d.i. von 1998 Leider noch nicht neu ausgehandelt worden.

H
Heini

31.03.2007 um 16:54 Uhr

Mixman schreibt: ---Der kommt noch von der V.e.r.d.i. von 1998--- ---Leider noch nicht neu ausgehandelt worden.---

Aufgrund akuten Mitgliedermangels, gerade in dieser Berufssparte, wird wohl auch künftig nichts ausgehandelt werden.

Ist schon komisch; Arbeitgeber usw. schließen sich zu Verbänden zusammen um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Arbeitnehmer treten, gerade in schwierigen Zeiten, aus ihren Vertretungen aus. O.g. Situation ist das Ergebnis.

K
Kölner

31.03.2007 um 22:45 Uhr

@Heini Wenn ich mir den ÖPNV ansehe, kann ich den von Dir beschriebenen Mitgliedermangel noch nicht erkennen.

@Mixman Oben genannte Regelung ist eher das Produkt einer fehlenden BV, die die AN abgesichert hätte. Anstatt der individuell ausgehandelten Stundenerhöhungen - möglicherweise sogar im Rahmen einer ganz einfachen Zusatzvereinbarung - hätte es sich für einen BR auch gelohnt über die tariflichen und gesetzlichen Mindestregelungen nachzudenken. Selbst bei der Lenkzeitverordnung sehe ich hinsichtlich 197 Stunden/Monat dringend regelungsbedarf.

H
Heini

01.04.2007 um 04:46 Uhr

Einen Tarifvertrag von 1998 im Bereich des ÖPNV ist wohl eher unwahrscheinlich, dürfte sich wohl um einen privaten Busunternehmer handeln.

Laut VO(EG) 561/2006 „Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- u. Personenverkehr“ werden die höchstzulässigen Lenkzeiten nicht in Monatszeiträumen sondern für eine Woche oder eine Doppelwoche festgelegt. Somit könnten sich in einem „langem Monat“ noch höhere Lenkzeiten ergeben. In dieser Verordnung werden nur die Lenk- Ruhe- und Pausenzeiten geregelt und nicht die Arbeitszeiten abschließend. Zur Regelung der Arbeitszeit wird auf das nationale Recht verwiesen.

Im nationalen Recht ist in diesem Fall § 21a des Arbeitszeitgesetzes maßgebend, dass vorschreibt, dass die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten darf. Die Arbeitszeiten kann aber auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Zu beachten ist auch der Abs.3 + Abs.4 des genannten Gesetzes (Regelungen mit Tarifvertrag, Betriebs-/Dienstvereinbarung).

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