Urlaub nach Nachtdienst?
Hallo Leute,
im DP Mai ist folgendes aufgefallen: eine Kollegin hat Nachtdienste und nach dem letzten ND kommt EU. Sie arbeitet also in ihren Urlaub rein und "verschläft" ihren ersten Urlaubstag auch noch. Mit welcher Begründung würdet ihr den DP ablehnen?
MfG
Community-Antworten (5)
04.04.2016 um 15:15 Uhr
Es mangelt an einer BV Urlaubsgrundsätze nehme ich an.
Ansonsten ist ein Urlaubstag ein ansich arbeitsfreier Tag - jede Stunde, die an diesem Tag gearbeitet wird führt dazu, dass es eben kein Urlaubstag ist.
04.04.2016 um 15:45 Uhr
BV Urlaub haben wir. Da ist diese Konstellation aber nicht explizit geregelt, sondern nur das die WE vor und nach EU arbeitsfrei sind.
04.04.2016 um 16:02 Uhr
und nach dem letzten ND kommt EU. Sie arbeitet also in ihren Urlaub rein und "verschläft" ihren ersten Urlaubstag auch noch. Wenn man das ganz genau aufdröselt, beginnt der "Werktag" des Arbeitnehmers mit Beginn seines Dienstes und endet 24 Std. später. Bedeutet, der Urlaub kann eigentlich erst ab dem Zeitpunkt beginnen, wo die neue Schicht beginnen würde, also frühestens abends. Bedeutet im Umkehrschluss, dass der Urlaub dann auch abends endet und der erste Arbeitstag entweder wieder mit einer Nachtschicht beginnen muss, oder mit einer Frühschicht am darauffolgenden Tag.
Wenn ich richtig informiert bin, wird das in sehr wenigen Betrieben so korrekt abgewickelt.
In Deinem Fall ist es zwar nicht so schön, aber, die Kollegin bekommt für den Ausschlaftag als Urlaubstag Arbeitszeit gutgeschrieben, was ohne Urlaub nicht der Fall wäre.
Bei der Mitbestimmung des § 87 ist man weder in einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist, noch gibt es gesetzlich vorgegebene Ablehnungsgründe. Ihr könnt also "frei Schnauze" ablehnen:
Sehr Geehrter Herr Arbeit Geber,
die Dienstplanung für die Kollegin Xy am Tag Yz lehnt der Betriebsrat mit Beschluss vom xx yy zz ab.
Das würde rechtlich schon reichen. Aber, ihr als BR seid selbstverständlich an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber interessiert, deswegen schreibt ihr noch dazu:
Die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 Abs. 1 ArbZG) empfehlen nach dem letzten Nachtdienst eine RUHEZEIT von 24 Stunden, wir möchten uns an diese Empfehlung halten und fordern Sie hiermit auf, den Dienstplan dahingehend zu ändern, dass der Urlaubsbeginn von Frau Xy auf den darauffolgenden Tag verschoben wird.
Mit freundlichen Grüßen .................................
PS: Immer vorausgesetzt, die Kollegin wollte das nicht genau so im Dienstplan haben, wie es da steht. Kommt ja auch vor!
04.04.2016 um 16:09 Uhr
Das hört sich gut an. Werden wir morgen unter dem TOP so in der BR Sitzung besprechen.
Nein, die Kollegin wollte das nicht so. War Vormittag auf der ITS und habe sie dahingehend gefragt.
04.04.2016 um 16:17 Uhr
War Vormittag auf der ITS und habe sie dahingehend gefragt Gut gemacht!
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