Hallo liebe Kolleginen und Kollegen,
Ich bin Mitglied eines dreier Gremiums bei uns im Betrieb und nicht der Vorsitzende. Ein Mitarbeiter wurde bei uns Krankheitsbedingt gekündigt. Dieser Mitarbeiter hat aber nach langem hin und her vor Gericht gewonnen und ist nun seid gut einem Monat wieder im Betrieb tätig.
Wie sich jeder denken kann ist die Betriebsleitung natürlich nicht grad erfreut darüber. Der Kollege hat ein gerichtliches Gutachten erhalten wo er im Betrieb arbeiten darf und wo nicht da er 2 neue Knie bekommen hat. Er arbeitet im Betrieb im Bereich Platz wo also auch Stapler fahren. U.a. steht in diesem Gutachten dass das hin und wieder Staplerfahren dem Genesungsprozess des Kollegen positiv auswirken würde.
Das Erste was der Betrieb beschlossen hatte nachdem der Kollege wiederkam war ein Staplerverbot für ihn auszusprechen.
Jeder andere Mitarbeiter auf dem Platz darf Stapler fahern ausser er was meiner Meinung nach gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstösst.....oder sehe ich das falsch?

Kleine andere Nicklichkeiten kommen natürlich hin und wieder auch vor. Hier und da mal ein etwas zweideutiger Spruch der Betriebsleitung....unter 4 Augen natürlich nur.

Da ich neu in den BR gerutascht bin und deshalb auch erst ein Seminar besuchen konnte bin ich mir nicht sicher wie wir uns verhalten sollen. Der Vorsitzende hat leider keine Ahnung und legt sein Amt Gott sei Dank mitte des Jahres nieder und der zweite ist zusammen mit mir nachgerutscht, hat also genau so viel Ahnung wie ich im Moment.

Der Kollege ist natürlich auf der einen Seite froh mit 55 Jahren wieder seinen Job wieder zu haben, auf der anderen Seite ärgert ihn das natürlich fürchterlich mit dem Staplerverbot.

Da ich bei meinen Kollegen recht "beliebt" bin kommen viele deshalb zu mir und nicht zu dem Vorsitzenden. Ich habe ihm geraten erstmal die Füsse still zu halten. Aus der Vergangenheit weiss man das es sich mit der Zeit von ganz alleine wieder einlenkt wenn die erste Wut verflogen ist. Wir sind im Betrieb auf jeden Mann angewiesen von daher wird das Staplerverbot eh bald wieder aufgehoben.

Trotzdem nun endlich meien eigentliche Frage....
Sollte sich der Kollege doch dazu entscheiden eine schriftliche Beschwerde einzureichen, in wie weit können/dürfen wir ihn als BR helfen/unterstützen.

- bleibt uns als BR nur die Möglichkeit mit dem Betrieb über diese Beschwerde zu reden?

- was ist wenn wir mit dem Betrieb gesprochen haben, dieser aber nicht einlenkt. Können wir als BR dann noch Drock ausüben (Arbeitsgericht vielleicht) oder muss das im Endeffekt der Kollege dann selber tun indem er sich einen Anwalt sucht?
Ich möchte dem Kollegen halt gerne helfen, bin mir meiner oder besser unserer Möglichkeiten als BR leider noch nicht richtig bewusst. Es wäre super wenn ihr mir da ein wenig unter die Arme greifen könntet.