Ist das ein Kündigungswunsch des AN ?
Hallo zusammen,
wenn es zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen AG und AN kommt, und während dieser Diskusion sinngemäß folgender Ausspruch erfolgt: "Wenn Dir meine Arbeit nicht gefällt, dann schmeiß mich doch raus " oder "Wenn Dir nicht passt was ich mache, dann mußt Du mich eben rausschmeißen", kann das vom AG als Kündigungswunsch des AN interpretiert werden? Kann der AG nur Aufgrund dieser Äußerung eine fristgemäße bzw. fristlose Kündigung veranlassen ?
Wie sollte der Betriebsrat reagieren ?
Danke
Community-Antworten (7)
24.03.2016 um 22:48 Uhr
Interessant und nicht ganz unwichtig zu wissen wäre, was sich hinter "dann" versteckt.
24.03.2016 um 23:29 Uhr
Habe Text im Original angepasst.
24.03.2016 um 23:41 Uhr
Wenn der Chef gesagt hat "ich hab dir schon 3x gesagt, du musst die Ostereier rot anmalen. Warum malst du sie wieder grün?" Könnte man die Aussage als ernsthafte und endgültige Verweigerung der Zusammenarbeit interpretieren mit den evtl. Konsequenzen.
Will sagen: die Aussage selber ist nicht als kündigungseineilligung zu verstehen. Sie ist aber geeignet, eine dauerhaft negative Prognose der weiteren Zusammenarbeit auszustellen. Und dies kann als Steilvorlage zur verhaltensbedingten Kündigung interpretiert werden.
25.03.2016 um 10:29 Uhr
Wie sollte der Betriebsrat reagieren ?<
Abwarten, was der AG tut. Wenn er eine Kündigung konstruieren will, muss der BR entsprechend reagieren (Bedenken, Widerspruch )
Vorher könnt Ihr höchstens auf diplomatischem Wege Deeskalation betreiben. Das kommt auf die Situation im Betrieb an. Das könnt nur Ihr abschätzen, ob es hilfreich ist. Manchmal ist es ja auch besser, einfach Gras über das Ganze wachsen zu lassen.
Wenn Ihr bemerkt, dass der AG tatsächlich eine K. vor hat, versucht ihn zu einer Abmahnung zu bewegen, bevor er Euch die Anhörung zustellt.
25.03.2016 um 17:50 Uhr
Rechtlich betrachtet gibt es so etwas wie eine "Kündigung auf Wunsch"nicht. Ein Arbeitnehmer kann auch einer Kündigung nicht im Vorhinein zustimmen. Insofern ist dieser Äußerung des Arbeitnehmers nur wenig Bedeutung beizumessen.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber durch diese Äußerung des Arbeitnehmers in keiner stärkeren Position als vorher. Mit oder ohne diese Äußerung kann er jederzeit kündigen (bei befristeten Verträgen unter Umständen nur außerordentlich) und muss dann ggf. vor Gericht nachweisen, dass er dafür einen ausreichenden Grund hatte. Ein "Das hat der AN so gewollt!" wird den Arbeitsrichtern in aller Regel nichtreichen.
Dem AN kann man eigentlich nur wünschen, dass er genügend A.sch in der Hose hat, auf den Arbeitgeber zuzugehen und zu sagen "Sorry Chef! Das war nicht mein Tag."
Ein winziges Körnchen Salz wäre da aber noch: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss in aller Rege erst eine Abmahnung erfolgen.Diese ist entbehrlich wenn der Arbeitnehmer erkennen lässt, dass die Abmahnung wirkungslos bleiben wird. Dies könnte bei einer ungünstigen Äußerung des AN durchaus der Fall sein. Eine Äußerung wie oben wird da aber nicht genügen.
25.03.2016 um 17:57 Uhr
@ Giro Manchmal soll es ja nicht von Vorteil sein, als BR einem AG die Gelegenheit der Fehlerkorrektur zu eröffnen.
Daher würde ich jetzt als BR nicht beigehen und den AG um etwas bitten, zu dem er hier vor Ausspruch einer Kündigung ev. ohnehin verpflichtet gewesen wäre.
27.03.2016 um 10:22 Uhr
Es kommt auch aufs Umfeld der Geschehnisse an. Wenn dort, wo der Spruch passiert ist, durchaus mal ein rauher Ton herrschen kann, sagen wir in einer Produktionshalle oder im Hafen, dann wird das wohl kaum als 'Kündigungswunsch' durchgehen.
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