Erstellt am 22.03.2016 um 13:35 Uhr von Pickel
Nein, dem BR als Institution ist es untersagt, sich in Tarifthemen einzumischen. Ihr müsstet es wenn als Privatperson in der eigenen Freizeit machen.
Erstellt am 22.03.2016 um 14:36 Uhr von moreno
Na ist doch ein schönes Thema für die nächste Betriebsversammlung! Dies Feld sollte man aber der Gewerkschaft überlassen. Oftmals verlangt diese auch ein gewissen Prozentanteil an Mitgliedern um einen Haustarif durch zu setzen.
Erstellt am 22.03.2016 um 15:26 Uhr von gironimo
§ 74 Abs. 3 BetrVG: "Arbeitnehmer, die im Rahmen dieses Gesetzes Aufgaben übernehmen (also BR werden), werden hierdurch in der Betätigung für ihre Gewerkschaft auch im Betrieb nicht beschränkt."
Also der BR als solcher kann nicht - aber jeder einzelne AN kann im Rahmen der Möglichkeiten für die Gewerkschaft werben (also z.B. in Pausen; oder Flugblätter vor dem Werkstor oder oder).
Eure Aktivitäten solltet Ihr mit der Gewerkschaft koordinieren.
Erstellt am 22.03.2016 um 15:34 Uhr von Hartmut
... sprach der Gewerkschafter. :)
Und in der Tat, gegen Werbung für die Gewerkschaft spricht gar nichts, auch nicht im BR.
Die Frage war aber, 'Kann der BR im Betrieb Tarifpolitik betreiben'. Und die Antwort lautet, Betriebspolitik machen die Betriebspartner (BR und AG), Tarifpolitik machen die Tarifpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Also: Nein!
Erstellt am 22.03.2016 um 20:33 Uhr von alterMann
Hartmut und die Vorredner haben natürlich Recht. Trotzdem kann auch ein BR als BR deutlich kenntlich machen, wo seine Mitglieder stehen. Tut er das nicht, wird's auch kaum was werden mit erfolgreichen Verhandlungen.
Wir haben den AG u.a. damit in die Verhandlungen bekommen, dass wir die Betriebsversammlungen auf ganze Tage ausgedehnt haben. Es war nach einer Weile ganz schön schwierig, genug Themen zu finden. Aber den Kollegen war schon klar, dass dies weniger eine Betriebsversammlung war, sondern eher ein Streik, den der AG auch noch bezahlen muss.