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Versetzung in der Praxis/wie Gleichbehandlung durchsetzen?

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Chipmunk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir sind ein frischer BR (seit 1,5 Jahren im Amt; vorher gab's hier keinen).

Jetzt haben wir das erste Mal eine anstehende Versetzung und einige Fragen zur Praxis; vielleicht können uns ja die alten Hasen hier etwas beistehen!?

Also: unsere GL hatte einer MA, die offenbar gerne aus ihrem Bereich wechseln würde, schon halbwegs eine Stelle in einer anderen Abteilung zugesagt. Dieses Gemauschel ging an uns vorbei; wir haben daraufhin schon dem GF Bescheid gestoßen, dass das so nicht richtig war, sondern das eine interne Stellenausschreibung zu erfolgen gehabt hätte, falls noch andere Interesse haben. Hat er auch zähneknirschend eingesehen und mittlerweile nachgeholt.

Wie der Teufel das nun so will, hat sich daraufhin noch eine andere Dame beworben, die auch aus ihrer bisherigen Abteilung raus möchte.

Jetzt merkt man förmlich, wie dem GF die Düse geht, weil er schon mit der anderen rumgemauschelt hat und quasi schon eine Zusage erteilt hat, bevor überhaupt die anderen (inklusive BR) wussten, was da so hinter den Kulissen läuft.

Die andere Kollegin wird ob ihrer Bewerbung jetzt immer doof vom GF "belästigt" mit Sticheleien/Fragen wie "kündigen sie dann, wenn sie die Stelle nicht bekommen?", "sie machen das doch nur wegen des Geldes" oder "sagen sie mal im Ernst, wollen sie wg. Frau XYZ aus der Abteilung?". Die Kollegin ist schon ust genervt davon und überlegt, ihre Bewerbung zurück zu ziehen.

Unsere Frage: offenbar wird sich da ja nicht wirklich an Gleichberechtigung und gleiche Chancen für alle gehalten. Was können wir da aktiv tun, damit die 2. Kollegin auch zur Ihrer Chance/Ihrem Recht kommt?

Haben die Leute unter Euch, die schon mal mit Versetzungen zu tun hatten, einen guten Tipp für uns?

Vielen lieben Dank im voraus!

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Community-Antworten (4)

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celestro

22.03.2016 um 11:54 Uhr

Da muß ich Dir leider sagen ... Ihr könnt praktisch nichts tun. Wenn der GF sich eine Person ausguckt, könnt Ihr das verzögern (durch bestehen auf die Stellenausschreibung), aber anschließend kann sich der GF für die Stelle aussuchen, wen er will. Zwar könnt Ihr dann sagen "aber Person B ist doch viel besser geeignet für die Stelle", aber wenn sich der GF für Person A entschieden hat, ist das halt so.

Daher verstehe ich auch das Gebaren des GF nicht. Warum stichelt er überhaupt ? Er braucht doch nur ein Gespräch mit beiden Personen zu führen und nachher sagen "ich habe mich für A entschieden" und fertig.

S
stehipp

22.03.2016 um 11:58 Uhr

Der Ablauf war sicherlich nicht ideal. Aber gesteht Eurem AG zu, dass auch er noch, so wie ihr, in der "Lernphase" ist und den ein oder anderen Verfahrensfehler macht.

Wenn ich es also richtig verstehe, es gab mittlerweile eine interne Ausschreibung und es gibt zwei Bewerberinnen für die zu besetzende Stelle. Ich denke sowas kommt häufiger vor.

Da es nur eine Stelle zu besetzen gibt, wird eine der beiden leer ausgehen. Das hat nicht viel mit Gleichberechtigung zu tun. Der AG kann ja nicht beide versetzen, nur weil es zwei Bewerbungen gibt.

Wenn zwei Bewerbungen vorliegen muss sich der AG entscheiden, welche Versetzung er vornehmen will, den BR entsprechend informieren und eine entsprechende Begründung für die Auswahl abgeben.

Dann könnt Ihr überlegen, ob die Begründung stichhaltig ist. Widersprechen könnt ihr aus meiner Sicht nur, wenn es tatsächlich eine Benachteiligung einer der beiden Kandidatinnen gab.

G
gironimo

22.03.2016 um 12:13 Uhr

Vielleicht hättet Ihr Euch das vorher gründlicher überlegen sollen.

"Die Geister die ich rief ....."

Welchen Sinn würde es machen, einen Arbeitnehmer auf eine Stelle zu heben, auf dem er offensichtlich nicht erwünscht ist - nur formhalber....... ?

Wie ich Dich verstehe, habt Ihr ja nur aus rechtlichen Gründen auf eine Ausschreibung bestanden - nicht weil ihr tatsächlich Benachteiligungen gesehen habt. So habt Ihr Begehrlichkeiten erweckt.

Aber ich stimme den Vorrednern zu - einen echten Widerspruchsgrund wird es kaum geben, wenn er sich für eine von beiden entscheidet (jedenfalls eher unwahrscheinlich).

P
Pickel

22.03.2016 um 12:17 Uhr

stehipp: "und eine entsprechende Begründung für die Auswahl abgeben"

wie kommst du darauf?

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