Erstellt am 21.03.2016 um 21:39 Uhr von Pickel
Gegenfrage: haltet ihr es für gut und richtig, wenn die GL euch über Änderungen bei den leitenden Angestellten informiert?
Dich überhaupt mit der Frage des "müssen wir" zu beschäftigen, zeugt von erschreckend schlechtem Verständnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Erstellt am 22.03.2016 um 08:12 Uhr von Hartmut
Eine Unterrichtungspflicht kann ich zumindest weder dem Gesetzestext (§25 BetrVG) noch dem Fitting entnehmen. Im Gegenteil, in Rn 14 heisst es: 'Das ErsMitgl. tritt an die Stelle des ausgeschiedenen BRMitgl. und nimm ohne weiteres und selbsttätig dessen Rechtsstellung ... ein.'
Gleichwohl muss ich hier einmal Pickel beipflichten, im Sinne einer guten Zusammenarbeit sollte eine Information des AG selbstverständlich sein. Es reicht ja ein Einzeiler.
Erstellt am 22.03.2016 um 09:22 Uhr von gironimo
Transparente BR-Arbeit!
Nicht nur den AG informieren, sondern auch die Arbeitnehmer.
Erstellt am 29.03.2016 um 10:35 Uhr von Alaskahase
Genau, AG (Hausmitteilung) und Kollegen (Aushang und nächste BV) informieren. Wir informieren unseren AG auch bei Änderungen in Ausschüssen. Ist einfach eine Frage der Informationspolitik und des guten Benehmens des BRs.