Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zu den Ersatzmitgliedern. Wir hatten am Dienstag, 09.05. unsere Wahl. Diese wurde als Listenwahl durchgeführt. Es mussten 9 Betriebsräte gewählt werden. Es standen 4 Listen zur Wahl von denen 3 je 18 Kandidaten und 1 nur 4 Kandidaten umfasste. Auf alle 4 Listen entfielen Stimmen.

Wie sieht das jetzt eigentlich mit den Ersatzmitgliedern aus. Die Mitglieder werden nach dem Höchstzahlenprinzip ermitteln. Sind aber nicht alle Kandidaten einer Liste, auf die Stimmen entfallen sind, Ersatzmitglieder für den Betriebsrat. Ich frage, da bei uns zunächst eine Liste mit den 9 gewählten Mitgliedern ausgehängt wurde und einen Tag später eine weitere Liste mit 9 Ersatzmitgliedern.
Was ist mit dem Rest der Kandidaten. Wenn ich mir die hier empfohlene Software (BetriebsRatgeber 2006) anschaue und die Testdaten verwende, werden dort alle Kandidaten als Ersatzmitglied aufgeführt.

Gibt es hierfür irgendwelche rechtlichen Grundlagen?

Danke!