Schulung von Ersatzmitgliedern
Hallo Forum, hätte da mal ein Anliegen im Bezug auf Schulung von BR-Ersatzmitgliedern. Unser 9 köpfiger BR möchte Ersatzmitglieder von den verschiedenen Listen auf Schulung (BPersVG I) schicken. Der Arbeitgeber hat nur bei zwei Ersatzmitgliedern zugestimmt. Das BPersVG sieht die Erforderlichkeit von Schulungen für Ersatzmitglieder nich ausdrücklich vor. Im gleichen Absatz ist aber aufgeführt, dass das BAG schon anders entschieden hat, wenn ein Ersatzmitglied häufig an Sitzung teilgenommen hat. Es würde mich riesig Interesieren, welche Meinung vom Forum kommt und lohnt es sich dies bis in alle Instanzen durch zu klagen. Für Meinungen danke ich im voraus Mit bestem Gruß Jumper
Community-Antworten (7)
04.08.2006 um 12:44 Uhr
@jumper Ihr seid ein PR und kein BR! Hat das BPersVG nicht auch ein Schulungs-Budget?
04.08.2006 um 13:06 Uhr
Hallo Kölner, eigentlich sind wir eine BV:). Als Anfänger verstehe ich die Frage nach dem Schulungs-Budget nicht so ganz. Allerding konnte ich im BPersVG §46.6 auch nichts von einem Schulung-Budget entdecken. ( Ich bitte meine Unwissenheit zu Entschuldigen:)))
04.08.2006 um 23:23 Uhr
Schulung von Ersatzmitgliedern ist ein etwas heikles Thema. Das erste EM von jeder Liste zur Schulung zu schicken, ist i.d.R kein Problem. Danach wird's schon kniffelig. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, daß man bei den entsprechenden Schulungsträgern die besten Informationen erhält. Einerseits möchten diese natürlich möglichst zahlreich Leute in die Seminare holen, andererseits sagen diese auch ziemlich genau Bescheid, wenn die Sache grenzwertig wird.
05.08.2006 um 00:54 Uhr
"eigentlich sind wir eine BV:)"
jumer, könntest/würdest Du Dich auf BR oder PR festlegen wollen/können?
05.08.2006 um 23:46 Uhr
Wenn ihr ein Betriebsrat seit:
Das BAG sieht eine Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht als erforderlich im Sinne von § 37. 6 BetrVG für diejenigen Ersatzmitglieder an, die “häufig” verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören (BAG v. 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Unter “häufiger” Vertretung ist dabei ein längerer Zeitraum zu verstehen, über den das Ersatzmitglied regelmäßig an mindestens einem Viertel aller Betriebsratssitzungen teilgenommen hat.
05.08.2006 um 23:48 Uhr
@Heini Das ist ein Personalrat....
07.08.2006 um 09:53 Uhr
Hallo, als erstes möchte ich mich für die Antworten bedanken. Dann möchte ich mich für Fayence festlegen. Wir sind im Sinne des BPersVG ein PR. Da wir unter das NATO Truppenstatut fallen, nennt man uns eine Betriebsvertretung. Natürlich hat Kölner recht, wir sind kein BR.
Danke nochmals Kollegen,
Jumper
Verwandte Themen
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
Hallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
Hallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
BR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
Schulung als Versetzung bezeichnet - ist das möglich ?
Hallo liebe Kollegen & Kolleginen, habe folgendes Problem: Man verlangt von uns das wir in 300km Entfernung für eine Arbeit geschult werden, die wir nun lange genug machen.Der "Deckmantel" der sog
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
Liebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit