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Schulung von Ersatzmitgliedern

J
Jumper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, hätte da mal ein Anliegen im Bezug auf Schulung von BR-Ersatzmitgliedern. Unser 9 köpfiger BR möchte Ersatzmitglieder von den verschiedenen Listen auf Schulung (BPersVG I) schicken. Der Arbeitgeber hat nur bei zwei Ersatzmitgliedern zugestimmt. Das BPersVG sieht die Erforderlichkeit von Schulungen für Ersatzmitglieder nich ausdrücklich vor. Im gleichen Absatz ist aber aufgeführt, dass das BAG schon anders entschieden hat, wenn ein Ersatzmitglied häufig an Sitzung teilgenommen hat. Es würde mich riesig Interesieren, welche Meinung vom Forum kommt und lohnt es sich dies bis in alle Instanzen durch zu klagen. Für Meinungen danke ich im voraus Mit bestem Gruß Jumper

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

04.08.2006 um 12:44 Uhr

@jumper Ihr seid ein PR und kein BR! Hat das BPersVG nicht auch ein Schulungs-Budget?

J
jumer

04.08.2006 um 13:06 Uhr

Hallo Kölner, eigentlich sind wir eine BV:). Als Anfänger verstehe ich die Frage nach dem Schulungs-Budget nicht so ganz. Allerding konnte ich im BPersVG §46.6 auch nichts von einem Schulung-Budget entdecken. ( Ich bitte meine Unwissenheit zu Entschuldigen:)))

G
Gevatter

04.08.2006 um 23:23 Uhr

Schulung von Ersatzmitgliedern ist ein etwas heikles Thema. Das erste EM von jeder Liste zur Schulung zu schicken, ist i.d.R kein Problem. Danach wird's schon kniffelig. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, daß man bei den entsprechenden Schulungsträgern die besten Informationen erhält. Einerseits möchten diese natürlich möglichst zahlreich Leute in die Seminare holen, andererseits sagen diese auch ziemlich genau Bescheid, wenn die Sache grenzwertig wird.

F
Fayence

05.08.2006 um 00:54 Uhr

"eigentlich sind wir eine BV:)"

jumer, könntest/würdest Du Dich auf BR oder PR festlegen wollen/können?

H
Heini

05.08.2006 um 23:46 Uhr

Wenn ihr ein Betriebsrat seit:

Das BAG sieht eine Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht als erforderlich im Sinne von § 37. 6 BetrVG für diejenigen Ersatzmitglieder an, die “häufig” verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören (BAG v. 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Unter “häufiger” Vertretung ist dabei ein längerer Zeitraum zu verstehen, über den das Ersatzmitglied regelmäßig an mindestens einem Viertel aller Betriebsratssitzungen teilgenommen hat.

K
Kölner

05.08.2006 um 23:48 Uhr

@Heini Das ist ein Personalrat....

J
Jumper

07.08.2006 um 09:53 Uhr

Hallo, als erstes möchte ich mich für die Antworten bedanken. Dann möchte ich mich für Fayence festlegen. Wir sind im Sinne des BPersVG ein PR. Da wir unter das NATO Truppenstatut fallen, nennt man uns eine Betriebsvertretung. Natürlich hat Kölner recht, wir sind kein BR.

Danke nochmals Kollegen,

Jumper

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