Hallo Forum,
hätte da mal ein Anliegen im Bezug auf Schulung von BR-Ersatzmitgliedern. Unser 9 köpfiger BR möchte Ersatzmitglieder von den verschiedenen Listen auf Schulung (BPersVG I) schicken. Der Arbeitgeber hat nur bei zwei Ersatzmitgliedern zugestimmt. Das BPersVG sieht die Erforderlichkeit von Schulungen für Ersatzmitglieder nich ausdrücklich vor. Im gleichen Absatz ist aber aufgeführt, dass das BAG schon anders entschieden hat, wenn ein Ersatzmitglied häufig an Sitzung teilgenommen hat. Es würde mich riesig Interesieren, welche Meinung vom Forum kommt und lohnt es sich dies bis in alle Instanzen durch zu klagen.
Für Meinungen danke ich im voraus
Mit bestem Gruß
Jumper