Wie verhält es sich wenn dieses Gremium anstatt wie im Betriebsverfassungsgesetz beschrieben nicht aus 5 Mitgliedern sondern nur aus dem Br Vorsitzendem und seinem Stellvertreter besteht.Geh ich da recht in der Auffassung das es somit gar keinen Bestand hat und hier ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz vorliegt.