Erstellt am 20.03.2016 um 15:46 Uhr von manoman
Kundigungsschutz haben alle BR Mitglieder und die Ersatzmitglieder haben 12 Monate KS nach der ersten teilnahme an einer Sitzung.
Erstellt am 20.03.2016 um 16:55 Uhr von gironimo
So gesehen, der BR-Vorsitzende hat keine Sonderstellung. Alle BR-Mitglieder haben die gleichen Rechte (er ist nicht der Chef des BR).
Erstellt am 20.03.2016 um 17:52 Uhr von manoman
Was KS angeht sind alle gleich aber derBR Vorsitzende und sein Stellv. sind sprachrohr von BR nur die dürfen Anträge entgennehmen und vieles mehr.
Erstellt am 21.03.2016 um 17:43 Uhr von celestro
"Sind alle 7 Mitglieder wenn Sie gewählt wurden bis zur nächsten Wahl plus 12 Monate vor Kündigung geschützt"
Kündigungsschutz besteht sogar schon VOR der Wahl:
http://www.hensche.de/Kuendigungsschutz_Wahlbewerber_Kuendigungsschutz_Wahlbewerber_Betriebsratswahl_Sonderkuendigungsschutz_BAG_2AZR377-10.html
aber eben auch beachten ... man ist nicht unkündbar. Weder als Wahlbewerber, noch als BR-Mitglied.