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Frist Bestellung Wahlvorstand beim Arbeitsgericht Neugründung Betriebsrat

P
Puschel
Nov 2016 bearbeitet

Kann mir jemand sagen, wie lange man zeit hat den Antrag beim Arbeitsgericht zur Bestellung eines Wahlvorstands einzureichen. Es handelt sich im eine Neugründung des Betriebsrats. Vielen dank..

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

19.01.2014 um 22:11 Uhr

Für den Antrag gibt es keine Frist. BTW: Geht es nicht anders?

E
EightBall

19.01.2014 um 22:26 Uhr

@Kölner, du meinst, keine Frist? Sehe ich auch so.

K
Kölner

19.01.2014 um 22:30 Uhr

Stimmt. Frist ist gemeint. Ich korrigierte es schon. Danke

P
Puschel

19.01.2014 um 22:30 Uhr

Ok, vielen dank gut die schnelle Hilfe.

H
Hoppel

20.01.2014 um 07:29 Uhr

@ Puschel

Bevor das Arbeitsgericht tätig wird, müssen erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein.

§ 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat (1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. (2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt. (3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen. (4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

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