Personalplanung - Einsicht oder Aushändigung?
Hallo, wir hätten gerne die Personalplanung von unserem Arbeitgeber. Dieser meinte die Unterlagen liegen bei Ihm zur Einsicht bereit. Dürfen wir diese als Betriebsrat nur einsehen? Oder muss der AG uns diese nicht aushändigen?
Community-Antworten (4)
16.03.2016 um 16:59 Uhr
Ihr erliegt hier einem Irrtum (und euer AG wohl auch).
Der AG muss nicht anhand SEINER eigenen Unterlagen euch über die Personalplanung unterrichten, sondern anhand von geeigneten (zumindest offiziellen) Unterlagen.
Diese kann er - wenn er will - auch extra für den BR anfertigen. Seine ganz persönlichen Skizzen wird er euch sicher nicht in Kopie geben müssen.
16.03.2016 um 17:17 Uhr
Hallo Paparazzi,
Personalplanung ist immer so eine Sache. Ich glaube in einer Firma wird nirgends so viel rumgelogen wie in diesem Punkt. Ich würde vorschlagen, schaltet den Wirtschaftsausschuss ein. Der darf ein bisschen mehr anschauen als der BR, ist ihm aber zur Berichterstattung verpflichtet. Begründung nach §106 Abs. 3/10 BetrVG. Die Interessen der Arbeitnehmer werden durch Personalplanung IMMER berührt. Außerdem könnte der nach Auswertung der entsprechenden Kennzahlen wesentlich mehr aus den Daten erkennen als ihr.
16.03.2016 um 18:58 Uhr
Wenn es dem Personalchef nichts ausmacht, dass das BR-Gremium bei ihm im Büro aufschlägt und dann lang und breit die Unterlagen studiert .....
Ich denke, der Personalchef denkt hier an das Verfahren wie beim Einblick in die Gehaltslisten. Da steht ja auch ausdrücklich im § 80 BetrVG "einblick". Bei § 92 steht "an Hand" der Unterlagen. Die Unterlagen müssen dann natürlich allen BR-Mitgliedern vorliegen - und nicht nur dem Vorsitzenden.
16.03.2016 um 20:36 Uhr
Hallo. Wir haben zu dem Thema eine BV mit der GL gemacht.In dieser wird der AL verpflichtet bis zu einem bestimmten Datum die Planung (Kopie) dem BR vorzulegen, damit wir die Einhaltung der Richtlinien zu unser BV zur Personalplanung kontrollieren und gegebenfalls einschreiten können.
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