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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationsblatt

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zwiebel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir möchten für unsere Belegschaft ein Informationsblatt heraus geben. Das erste mal in ausgedruckter Form und später als Newsletter per Mail. Jetzt hab ich irgendwo gelesen, dass man das nicht ohne Zustimmung des AG darf (die ausgedruckte Form),da schwarze Bretter usw. vorhanden sind. Es handelt sich um wie eine Art Vorstellungssbrief, da der BR erst gegründet wurde.

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Community-Antworten (6)

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paula

16.03.2016 um 12:37 Uhr

einfach machen! Der AG hat hier nichts mitzureden

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Pjöööng

16.03.2016 um 12:54 Uhr

Falls der Arbeitgeber dann die Erstattung der Kosten ablehnt, wendet Euch vertrauensvoll an paula!

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gironimo

16.03.2016 um 13:59 Uhr

.... wir nutzen den Firmendrucker, -kopierer....

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Nordling

16.03.2016 um 17:25 Uhr

Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege… Aber ist das Entfernen einer Mitteilung des BR nicht eine „Behinderung der Betriebsratsarbeit“???? Hängt natürlich auch vom Inhalt der Mitteilung ab, also ALLES dürft ihr auch nicht aushängen.

Z
Zappelmann

17.03.2016 um 08:35 Uhr

@Nordling: Wo steht bitte die Frage zu Deiner Antwort?

N
Nordling

17.03.2016 um 10:33 Uhr

@ Zappelmann Sorry, Du hast Recht. Habe es falsch interpretiert. Der Satz „ …dass man das nicht ohne Zustimmung des AG darf …“ hat mich zu dem Schluss geleitet, dass der AG die Mitteilungen entfernen könnte, weil er seine Zustimmung verweigert hat.

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