Erstellt am 16.03.2016 um 11:37 Uhr von paula
einfach machen! Der AG hat hier nichts mitzureden
Erstellt am 16.03.2016 um 11:54 Uhr von Pjöööng
Falls der Arbeitgeber dann die Erstattung der Kosten ablehnt, wendet Euch vertrauensvoll an paula!
Erstellt am 16.03.2016 um 12:59 Uhr von gironimo
.... wir nutzen den Firmendrucker, -kopierer....
Erstellt am 16.03.2016 um 16:25 Uhr von Nordling
Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege… Aber ist das Entfernen einer Mitteilung des BR nicht eine „Behinderung der Betriebsratsarbeit“???? Hängt natürlich auch vom Inhalt der Mitteilung ab, also ALLES dürft ihr auch nicht aushängen.
Erstellt am 17.03.2016 um 07:35 Uhr von Zappelmann
@Nordling:
Wo steht bitte die Frage zu Deiner Antwort?
Erstellt am 17.03.2016 um 09:33 Uhr von Nordling
@ Zappelmann
Sorry, Du hast Recht. Habe es falsch interpretiert. Der Satz „ …dass man das nicht ohne Zustimmung des AG darf …“ hat mich zu dem Schluss geleitet, dass der AG die Mitteilungen entfernen könnte, weil er seine Zustimmung verweigert hat.