Erstellt am 10.06.2013 um 07:57 Uhr von gironimo
Versammlungen müssen es schon sein. Wenn es darum geht, mehr Menschen anzusprechen und für das Kommen zur Versammlung zu begeisten, macht es bei größeren Betrieben vielleicht Sinn, auch zuweilen Abteilungs- oder Teilversammlungen durchzuführen (Voraussetzungen siehe §§ 42, 43 BetrVG).
Das machen wir einmal im Jahr. Für den BR ist das natürlich Mehraufwand. Man kann aber gezielter auf die Themen eingehen, die in den einzelnen Bereichen bestehen und es kommen auch mehr Wortmeldungen. Diese Versammlungen sind eigentlich immer gut besucht.
Erstellt am 10.06.2013 um 09:47 Uhr von ganther
wir haben bei uns auch das Problem. Der frühere BR hat (natürlich rechtswidrig) nur 2 Veranstaltungen gemacht. Die Bude war voll. Nun sind wir auf 4 gegangen und das Interesse läßt nach.
Unser Öffentlichkeitsausschuss versucht die Veranstaltung schon "aufzupeppen": Podiumsdiskussion, Filmeinspieler, Flyer, Plakate... irgendwie hilft nix. Dabei sind die Themen wirklich wichtig und die Veranstaltung läuft sicher besser ab als vorher. Wir haben nun schon eine Umfrage unter den MA gemacht: was kann man verbessern? Wichtigste Erkenntnis daraus: die MA wollen lieber wieder 2 Veranstaltungen. Der frühere BRV nutzt nun das schon für Stimmungsmache.... und der AG reibt sich die Hände
Eine Lösung fällt uns irgendwie aber auch nicht ein. Den MA zu sagen, dass wir nach dem Gesetz verpflichtet sind und die frühere Handhabung rechtswidrig war hilft nicht. Das hören die Leute zwar aber die Wirkung tritt nicht ein