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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BAG-Urteil?

H
Handballfreund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, einige von euch kennen doch sicher das Informationsblatt für Vorgesetzte von BR-Mitgliedern. Im dritten Absatz ist da die Rede von einem Urteil des BAG um eventuelle Missverständnisse über die Position des BR auszuschließen. Kann mir jemand sagen wo ich dieses Urteil finde?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

19.11.2015 um 18:51 Uhr

Ich habe das Aktenzeichen auch nicht parat. Das Urteil ist auch schon lange in der Welt. Aber es geht ja immer um die Frage, was vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) zum Wohle des Betriebes und der Belegschaft heißt. Also um den Irrglauben, der BR müsse des lieben Friedens Willen als neutraler Vermittler agieren.

In dem Urteil ist die Rede davon, dass der Betriebsrat nicht unparteiisch ist, sondern Interessenvertreter der AN - und also die Betriebsparteien damit zu Leben haben, dass die sich aus diesem Rollenverständnis heraus ergebenen Interessenkonflikte zwischen AG und BR hinzunehmen und auszudiskutieren sind. BEIDE Seiten aber auch bereit sein müssen, eine Lösung zu finden, die die beiderseitigen Interessen berücksichtigen.

G
Globus

19.11.2015 um 18:59 Uhr

Das Aktenzeichen habe auch ich nicht zur hand... Aber sagen wir mal so, wenn dieser Interessenkonflikt nciht da, gäb es keine Mitbestimmung im Sinne des BetrVG... Jede Mitbestimmung setzt unterschiedliche Interessen vorraus und auch die Konfliktlösung mit Hilfe der Einigungsstelle zeigt das.

Soll heißen, wenn der BR nicht auf Seiten der AN steht, also ihre Interessen zu wahren hätte, gäbe es de fakto keine Mitbestimmung...

J
Jakarta

19.11.2015 um 20:12 Uhr

Hier handelt es sich um den Beschl. des BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82, welches in Auszügen auch hier bei der WAF vorliegt: https:www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag-6-abr-70-82

Hier geht es vordergründig um die Anschaffung von Fachliteratur (AIB). Das hier zum Grundsatz des Interessengegensatzes angesprochene, findet sich im Beschl. unter der Randnr. 36.

Warum sich derartig „UNWICHTIGES???“ nicht in den Auszügen der WAF wiederfindet, vermag wohl nur der hier zuständige zu sagen.

H
Handballfreund

20.11.2015 um 08:34 Uhr

gironimo, Globus und Jakarta, vielen Dank für die Antworten, ihr habt mir sehr geholfen.

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