BAG-Urteil?
Hallo zusammen, einige von euch kennen doch sicher das Informationsblatt für Vorgesetzte von BR-Mitgliedern. Im dritten Absatz ist da die Rede von einem Urteil des BAG um eventuelle Missverständnisse über die Position des BR auszuschließen. Kann mir jemand sagen wo ich dieses Urteil finde?
Community-Antworten (4)
19.11.2015 um 18:51 Uhr
Ich habe das Aktenzeichen auch nicht parat. Das Urteil ist auch schon lange in der Welt. Aber es geht ja immer um die Frage, was vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) zum Wohle des Betriebes und der Belegschaft heißt. Also um den Irrglauben, der BR müsse des lieben Friedens Willen als neutraler Vermittler agieren.
In dem Urteil ist die Rede davon, dass der Betriebsrat nicht unparteiisch ist, sondern Interessenvertreter der AN - und also die Betriebsparteien damit zu Leben haben, dass die sich aus diesem Rollenverständnis heraus ergebenen Interessenkonflikte zwischen AG und BR hinzunehmen und auszudiskutieren sind. BEIDE Seiten aber auch bereit sein müssen, eine Lösung zu finden, die die beiderseitigen Interessen berücksichtigen.
19.11.2015 um 18:59 Uhr
Das Aktenzeichen habe auch ich nicht zur hand... Aber sagen wir mal so, wenn dieser Interessenkonflikt nciht da, gäb es keine Mitbestimmung im Sinne des BetrVG... Jede Mitbestimmung setzt unterschiedliche Interessen vorraus und auch die Konfliktlösung mit Hilfe der Einigungsstelle zeigt das.
Soll heißen, wenn der BR nicht auf Seiten der AN steht, also ihre Interessen zu wahren hätte, gäbe es de fakto keine Mitbestimmung...
19.11.2015 um 20:12 Uhr
Hier handelt es sich um den Beschl. des BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82, welches in Auszügen auch hier bei der WAF vorliegt: https:www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag-6-abr-70-82
Hier geht es vordergründig um die Anschaffung von Fachliteratur (AIB). Das hier zum Grundsatz des Interessengegensatzes angesprochene, findet sich im Beschl. unter der Randnr. 36.
Warum sich derartig „UNWICHTIGES???“ nicht in den Auszügen der WAF wiederfindet, vermag wohl nur der hier zuständige zu sagen.
20.11.2015 um 08:34 Uhr
gironimo, Globus und Jakarta, vielen Dank für die Antworten, ihr habt mir sehr geholfen.
Verwandte Themen
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - für Ansprüche vor dem 02.08.2006 ein Vertrauensschutz für die Arbeitgeber in die bisherige Rechtsprechung des BAG?
ÄlterViele Betriebsräte treibt das Thema "Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit" um. Das BAG hat sich sehr kurzfristig nach dem EuGH-Urteil der Sache angenommen. Es gibt eine
Bitte Verlinkung wieder ändern
ÄlterForumadmin, ich bat schon letztens in einem Fred darum und nun ganz offiziell noch einmal: könnt Ihr mal mit der Verlinkung aufhören? Man kann den Text nicht mehr lesen und es ist nervig, wenn man a
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
BAG Urteil finden
ÄlterHallo, ich habe im Fitting eine Urteil gefunden das ich mir gerne anschauen würde. Hierbei handelt es sich um BAG 16.8.77 Hätte schon gegoogelt, kann leider das Urteil nicht finden. Auf der Home