Handykauf für die Belegschaft
Guten Morgen, Sagt mal sind Kauf von Handys für die Kollegen ein §87? Ich denke nicht oder? Guten Start in den Mittwoch ;0)
Community-Antworten (6)
16.03.2016 um 08:17 Uhr
Der Kauf als solcher nicht, aber möglicherweise der Einsatz. Eventuell möchtest du uns mehr darüber mitteilen?
16.03.2016 um 09:46 Uhr
Naja manche Kollegen bekommen Handy's da Sie im Außendienst sind.
16.03.2016 um 10:10 Uhr
Die Handy-Nutzung erfüllt den Tatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und ist daher mitbestimmungspflichtig.
16.03.2016 um 10:15 Uhr
Sehe ich genauso wie Juristin, weil es ja eigentlich (fast) keine Handys mehr gibt sondern Smartphones. Die besten Überwachungsgadgets überhaupt.
16.03.2016 um 10:44 Uhr
Aber es müsste ja eine Info durch den Gf an den Br erfolgen, sonst weiß es der Br ja nicht. Also eine Informationspflicht müsste durch den Arbeitgeber an den Br erfolgen?
16.03.2016 um 14:25 Uhr
"Also eine Informationspflicht müsste durch den Arbeitgeber an den Br erfolgen?"
Eine reine Information wäre zu wenig.
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