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Handykauf für die Belegschaft

E
Eseltier
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, Sagt mal sind Kauf von Handys für die Kollegen ein §87? Ich denke nicht oder? Guten Start in den Mittwoch ;0)

1.11906

Community-Antworten (6)

H
Hartmut

16.03.2016 um 08:17 Uhr

Der Kauf als solcher nicht, aber möglicherweise der Einsatz. Eventuell möchtest du uns mehr darüber mitteilen?

E
Eseltier

16.03.2016 um 09:46 Uhr

Naja manche Kollegen bekommen Handy's da Sie im Außendienst sind.

J
Juristin

16.03.2016 um 10:10 Uhr

Die Handy-Nutzung erfüllt den Tatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und ist daher mitbestimmungspflichtig.

E
Erbsenzähler

16.03.2016 um 10:15 Uhr

Sehe ich genauso wie Juristin, weil es ja eigentlich (fast) keine Handys mehr gibt sondern Smartphones. Die besten Überwachungsgadgets überhaupt.

E
Eseltier

16.03.2016 um 10:44 Uhr

Aber es müsste ja eine Info durch den Gf an den Br erfolgen, sonst weiß es der Br ja nicht. Also eine Informationspflicht müsste durch den Arbeitgeber an den Br erfolgen?

C
celestro

16.03.2016 um 14:25 Uhr

"Also eine Informationspflicht müsste durch den Arbeitgeber an den Br erfolgen?"

Eine reine Information wäre zu wenig.

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