Erneute BR-Wahl
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur BR-Wahl. Im März 2014 war eine Wahl und im Sommer 2015 eine Neuwahl nach Rücktritt des alten BR (7 Mitglieder). Jetzt ist bekannt geworden, dass wir bis September auf über 200 MA steigen. Durch die Wahl 2015 wurde uns gesagt, das wir erst 2018 eine erneute Wahl durchführen können. Wie seht ihr das und wie ist es mit der Freistellung eines BR´s? Auch erst 2018?
Community-Antworten (4)
15.03.2016 um 14:08 Uhr
Der Freistellungsanspruch ist nacht an die Amtsperiode gekoppelt. Werden mehr als 200 AN beschäftigt, entsteht der Anspruch aus dem § 38 BetrVG.
15.03.2016 um 15:16 Uhr
Es könnte vllt auch im Sommer 2017 zu Neuwahlen kommen, falls §13 Abs.2 Satz.1 zutrifft...
wie viele MA wart ihr den zur Neuwahl?
15.03.2016 um 15:20 Uhr
@Mattes, damals waren wir 165 MA.
15.03.2016 um 15:28 Uhr
Dann wird der Fall wohl nicht eintreten...
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