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Erneute Probezeit nach Fehlverhalten

K
Kamotar
Jun 2018 bearbeitet

Ein Arbeitnehmer in unserem Unternehmen hat an der Stechuhr betrogen. Er die Arbeitsstelle verlassen und ist über eine Stunde später wieder im Betrieb erschienen um zum offiziellen Arbeitsende persönlich auszustechen oder hat sie nach dem einstechen verlassen um etwas zu erledigen und kam dann später wieder um zu arbeiten. Konkret ist das in 2 Fällen beobachtet worden und durch Zeugen zu belegen. Da der Mitarbeiter in der letzten Woche seiner sechsmonatigen Probezeit befand, wurde er ordentlich mit 2 Wochen Frist gekündigt. Nach der Kündigung hat er seine Verhalten eingestanden, erklärt und sich entschuldigt. Unser Chef spielt mit dem Gedanken die Kündigung zurückzunehmen. Wäre im Fall einer Rücknahme der Kündigung oder eines neuen Arbeitsvertrages eine neue Probezeit denkbar? Ich gehe davon aus, dass der Mitarbeiter die Probezeit akzeptieren würde, da er gerne weiterbeschäftigt werden will. Die andere Frage wäre, ob die erneute Probezeit wegen des Fehlverhaltens rechtens wäre.

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

28.06.2018 um 18:25 Uhr

Eine erneute Probezeit wäre jedenfalls wirkungslos.

NB
nicht brauchen

29.06.2018 um 13:26 Uhr

Wir gehen jetzt mal davon aus, dass er eingestellt wird und dies nicht mehr macht. Passt. Wenn er es nochmal macht -> raus... hier ist von Arbeitszeitbetrug die Rede und da gibts nicht viel was ihn retten könnte (Ob Probezeit oder nicht).

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