Ordnungsgemäßer Widerspruch wird durch erneute Anhörung einfach ignoriert
Kann der AG, der vom Personalausschuss einen Wiederspruch zu einer Versetzung / Ernennung gemäß § 99 BetrVG erhalten hat ohne Weiteres so tun, als ob nichts gewesen wäre und zur nächsten Sitzung einfach wieder die gleiche Meldung nach § 99 BetrVG vorlegen? Hintergrund dieser Strategie ist vermutlich die wechselnde Besetzung des Ausschusses und eine daraus resultierende Zustimmung gemäß dem Motto: irgendwann geht das schon durch.
1.) Müsste nicht der zuvor gefasste Widerspruch durch Spruch ersetzt werden? 2.) Wenn der AG die Anhörung nicht durch Spruch ersetzen lassen muss, sollte dann nicht zumindest das Datum an die erneute Anhörung angepasst werden? Ist in diesem Fall eine rückdatierte Anhörung überhaupt möglich?
Community-Antworten (3)
08.10.2015 um 23:18 Uhr
Nun ja, versuchen kann er es ja. Das Datum der Anhörung ist vermutlich ohne Belang. Es kommt ja nicht darauf an, wann der AG sie schreibt, sondern wann Ihr sie bekommt. Ich würde nochmal ablehnen und dem AG signalisieren, dass der BR bei Wiederholung sich Sachverständigenrat suchen wird.
08.10.2015 um 23:25 Uhr
hmmmm... schon merkwürdig....
zu 1. nein, da er ja die Maßnahme nciht umsetzt - nciht mal vorläufig... zu 2. nee, warum?
Ihr habt einen Personalausschuss - schön... also ist euer Gremium ein wenig größer...
Mal angenommen... nur mal angenommen, dass der Ausschuss die Entscheidungsgewalt zu dieser Einstellung zurück zum ganzen Gremium gibt... das kann per Beschluss sehr schnell realisiert werden... und dann mal angenommen euer ganzes Gremium soll entscheiden... und sitzen und denken und denken und sitzen... wie lange würde der AG dieses Spielchen dann noch mit machen?
Nachtrag: ich finde es durchaus für ungewöhnlich, dass die Zusammensetzung in Ausschüssen öfters wechseln... ein Ausschuss ist doch kein "och heute mal ich" Ding... Da sollten im besten Fall Mitglieder drin sitzen, die genau dafür spezialiert wurden oder sich haben...
09.10.2015 um 09:44 Uhr
Ich meine, solange der AG weder die Maßnahme einfach umsetzt, noch vor Gericht zieht, kann er euch dieselbe Anhörung reinreichen so oft er will. Aber bitte, sprecht mit dem betroffenen AN, wieviel er davon mitbekommt. Nicht dass er durch ständige Versetzungsandrohung 'weichgekocht' werden soll - dann müsstet Ihr andere Saiten aufziehen!
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