Hallo,
ich bin relativ neu in meiner BR Tätigkeit und erstes Ersatzmitglied und quasi bei jeder BR Sitzung dabei.
Wir sind ein 19 Köpfiges Gremium und haben viel über Ausschüsse organisiert.
Heute wurde vom Betriebsausschuss folgendes in der BR Sitzung veröffentlicht:

Rechtsauffassung des Betriebsausschusses zur Tätigkeit der Nachrücker / Ersatzmitglieder im Gremium:

-Gemäß §25 BetrVG tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle eines zeitweilig verhinderten oder endgültig ausgeschiedenen BR-Mitglieds zum Zweck der Sicherung der Tätigkeit des BR und seiner Beschlussfähigkeit (§33)
-„zeitweilig verhindert“ ist ein BR-Mitglied bei Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit etc.
-Gemäß §29 II BetrVG ist ein Ersatzmitglied zur BR-Sitzung einzuladen, sollte ein ordentliches Mitglied des Gremiums abgesagt haben
-Für die Dauer der Teilnahme an der BR-Sitzung wird das Ersatzmitglied ein ordentliches Mitglied des Gremiums und hat damit auch alle Rechte (Sonderkündigungsschutz) und Pflichten (Abmeldung beim ArbG für die BR-Tätigkeit)
-Gemäß §25 BetrVG erstreckt sich die Stellvertretung nicht auf Ämter und Funktionen des zeitweilig verhinderten BR-Mitglieds (Mitarbeit in Ausschüssen etc.)
-Ersatzmitglieder haben keinen gesetzlich definierten Anspruch auf Information über Abwesenheiten (Dauer, Grund etc.) einzelner Betriebsräte; dies ist zudem gemäß DSGVO verboten
-Die Stellvertretung umfasst zudem den Zeitraum, welchen das Ersatzmitglied zur Erledigung von Aufgaben benötigt, sofern ihm diese während einer BR-Sitzung mittels Beschluss vom Gremium übertragen wurden (-> BR-Arbeit muss für jedes BR-Mitglied sowie die Ersatzmitglieder BEGRÜNDET sein)

Ist dieses so Korrekt?
Das bedeutet für mich als Ersatzmitglied ist eine praktische inhaltliche BR Arbeit, nur bei meiner direkten Teilnahme an BR Sitzungen möglich.
Selbständiges Arbeiten, Ausarbeitung eigener Themen etc. sind Tabu?