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Zusammensetzung von Ausschüssen nach Listenwahl

G
Gaucho
Jan 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir hatten Listenwahl zwischen 2 Listen. Bei 9 Betriebsräten steht es jetzt 6 zu 3. Nun sollen Ausschüsse gebildet werden.

Meine Frage: kann die Liste, die in der Mehrheit ist, die Minderheit von bestimmten Ausschüssen fern halten oder muß sich in den Ausschüssen auch das Verhältnis aus der Listenwahl wiederfinden ?

Schon mal Danke für die Antworten.

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

23.03.2010 um 21:53 Uhr

Nein. Im Prinzip ja. Die Minderheitenliste muss halt jeweils einen Gegenvorschlag für die Ausschussmitglieder machen. Zwischen den beiden Vorschlägen gibt es dann Verhältniswahl mit Auszählung nach d'hondt.

K
kepdbr

24.03.2010 um 08:41 Uhr

Bei der Gründung von Ausschüssen ist aber auch eine Mehrheitswahl zulässig. Wenn man vorher etwas abspricht, ist eine Liste völlig ausreichend. Wenn natürlich dann sich nicht an die Absprache hält, kann man immer noch eine eigene Liste einreichen, so das d`hondt greift. Das muss ich jetzt einfach mal anmerken, weil ich immer und überall nur Verhältniswahl nach d´Hondt lese.

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