folgender Fall:
für einen MA wird am WE (SA & SO) Arbeitsbereitschaft (keine Rufbereitschaft) für einen festgelegten Zeitraum angeordnet (jeweils 13-21 Uhr mit Pause dazwischen).
Am Samstag wird ihm um 13:30 Uhr und am Sonntag um 14:30 Uhr mitgeteilt, dass die Bereitschaft nicht mehr notwendig ist.
Frage: für welchen Zeitraum steht im die Vergütung zu?
Details: Kein TV, keine BV zu dem Thema.
Danke für die Antworten.
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