Vergütung von ausgefallener Arbeitsbereitschaft
Hallo zusammen, folgender Fall: für einen MA wird am WE (SA & SO) Arbeitsbereitschaft (keine Rufbereitschaft) für einen festgelegten Zeitraum angeordnet (jeweils 13-21 Uhr mit Pause dazwischen). Am Samstag wird ihm um 13:30 Uhr und am Sonntag um 14:30 Uhr mitgeteilt, dass die Bereitschaft nicht mehr notwendig ist. Frage: für welchen Zeitraum steht im die Vergütung zu? Details: Kein TV, keine BV zu dem Thema.
Danke für die Antworten.
Community-Antworten (2)
14.03.2016 um 20:03 Uhr
Was meinst Du mit Arbeitsbereitschaft (nicht Rufbereitschaft)? Das die AN am Arbeitsplatz sind und darauf warten, dass Ihnen Arbeit zugewiesen wird?
Dann würde ich sagen: Wer die Musik bestellt, der zahlt auch. Auch wenn er sie nicht mehr hören will (Annahmeverzug)
16.03.2016 um 21:42 Uhr
In dem Fall sitzt der AN zu Hause im HomeOffice in unmittelbarer Nähe zum Rechner, da ein unverzügliches Eingreifen (Zitat" im Nanosekundenbereich") bei Anruf gefordert wird.
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