Hallo zusammen,
folgender Fall:
für einen MA wird am WE (SA & SO) Arbeitsbereitschaft (keine Rufbereitschaft) für einen festgelegten Zeitraum angeordnet (jeweils 13-21 Uhr mit Pause dazwischen).
Am Samstag wird ihm um 13:30 Uhr und am Sonntag um 14:30 Uhr mitgeteilt, dass die Bereitschaft nicht mehr notwendig ist.
Frage: für welchen Zeitraum steht im die Vergütung zu?
Details: Kein TV, keine BV zu dem Thema.

Danke für die Antworten.