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Arbeitsbereitschaft, Pausen, ...

J
JePeDr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein technischer Dienstleister im Bereich Sportveranstaltungen mit - im wesentlichen - drei Geschaeftsfeldern: Entwicklung (Programmierung), Data Center und Vor-Ort-Service.

Eine Ueberpruefung durch die Aufsichtsbehoerde hat ergeben, dass im Bereich der Arbeitszeiten bei uns Einiges im Argen liegt; das betrifft auch den Bereich Vor-Ort-Service. Hier ist i. d. R. ein Arbeitnehmer vor Ort, baut Equipment auf, stellt Verbindungen her, nimmt Eingaben vor etc. Dabei kommt es insgesamt immer wieder zu Ueberschreitungen der Hoechstarbeitszeit von 10 Stunden. Der Arbeitnehmer arbeitet dabei aber nicht kontinuierlich, sondern mit Ruhephasen. Ausserdem haben nach vielen Jahren, in denen das nun Praxis war, die meisten die Ueberstundenzahlungen fest eingeplant.

Eine Ausnahmegenehmigung als Saisonbetrieb wurde uns verweigert.

Wir als Betriebsrat sind nun insoweit in der Zwickmuehle, als wir einerseits eine rechtlich einwandfreie, aber das Unternehmen nicht unverhaeltnismaessig belastende (und so Arbeitsplaetze bedrohende) Loesung finden wollen. Unsere Ueberlegungen gehen dahin, dem Arbeitgeber vorzuschlagen:

  • die Zeit kuenftig als Arbeitsbereitschaft auszulegen
  • die voraussichtlichen Ruhephasen sowie Pausen vorab formal festzulegen und entsprechend zu dokumentieren und
  • die komplette Zeit aber wie bisher als Arbeitszeit zu vergueten

Wir glauben, dass dies den Ist-Zustand angemessen abbildet und einen guten Kompromiss fuer alle Seiten darstellt. Dazu wuerden wir nun gerne Eure Meinungen hoeren:

  • kann mit der Auslegung als Arbeitsbereitschaft das 10-Stunden-Limit rechtssicher umgangen werden?
  • wie muessen Pausen aussehen / bemessen sein?
  • muessen die Ruhephasen dokumentiert werden; wenn ja, wie?

Danke im voraus,

Jens

P. S. Nein, mehr Personal ist aus Kostengruenden illusorisch und mehr als eine Person zur Veranstaltung zu schicken mit der Personaldecke nicht machbar.

98201

Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

07.09.2010 um 22:40 Uhr

Ihr seid al BR verpflichtet auf die Einhaltung der Gesetze, hier also ArbZG zu achten und notfalls einzuschreiten. Ebenfalls beim Thema Mehrarbeit seid ihr in der Pflicht, also nicht einfach aller Mehrarbeit zustimmen. Es gibt für BR auch das große Thema "Gesundheitsschitz" also auch AN vor Überbelastung zu schützen. Denn der Körper merkt sich alles und irgend wann kommt dann das große KO.

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