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Krankenstatistik

S
Schaten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Dürfen in einer Krankenstatistik Langzeitkranke ( die, die länger als 6 Wochen krank sind ) und Mitarbeiter, die auf Kur sind, aufgeführt werden ? Da der Arbeitgeber diesbezüglich keine Kosten hat, kann das doch nicht richtig sein ?

Wenn der Arbeitgeber behauptet, die Kosten in Bezug auf die enorm gestiegene Krankheits- quote sind zu hoch, dann ist dies nicht richtig, da die Krankheitsquote niedriger wäre, wenn Langzeitkranke und Mitarbeiter, die auf Kur sind, nicht aufgeführt sind.

Gruß Schaten

2.20805

Community-Antworten (5)

I
ickederdicke

14.03.2016 um 11:44 Uhr

Gegenfrage, wie soll ein AG sonst zu der Erkenntnis kommen, hier sind Langzeitkranke Mitarbeiter über 6 Wochen denen er ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten sollte.Dies kann im Nachgang zu Kosten ( z.B. für Hilfsmittel ) zu Kosten führen. Und ggf. der Erkenntnis ob der Arbeitsplatz die AU verursacht hat.

Du hast insofern Recht, alles was über die 6 Wochen am Stück oder wegen gleicher Erkrankung AU hinausgeht zahlt er nicht mehr, da dann Krankengeld der KK fliesst.

A
AlterMann

14.03.2016 um 12:23 Uhr

Ob Krankheitskosten ungewöhnlich hoch sind, lässt sich ja nur durch einen Vergleich von Daten klären. Ein Vergleich wäre innerbetrieblich früher/jetzt. Wobei man da nachfragen könnte, ob auch immer mit gleichen Kriterien gezählt wurde.

Für einen Vergleich zwischen Betrieben könnt Ihr bei großen Krankenkassen nachfragen, wie es im Schnitt der Betriebe aussieht - und wie da gezählt wird (mit/ohne LFZ, mit/ohne Auslaufen vom Krankengeld).

Krankenkassen haben auch etliches im Angebot, wie der Krankenstand gesenkt werden kann.

P
Pickel

14.03.2016 um 12:36 Uhr

Es ist falsch zu glauben, das AG hätte bei Langzeiterkrankten keine Kosten.

Neben Urlaubstagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld als weiterfließende direkte Bezüge sind die Kosten selbstverständlich nicht nur die, die der AN auf seiner Gehaltsabrechnung vorfindet. Sondern eben auch sämtliche Abgaben und Gebühren die wg. des Arbeitsverhältnisses anfallen und als wesentlicher Faktor auch die Umlage der Gemeinkosten sowie evtl. Schulungsbedarf für einzuarbeitende Vertreter etc pp

R
rolfo

14.03.2016 um 12:42 Uhr

Weitere Kosten verursachen unter Umständen auch die Überstundenkosten die der Arbeitgeber an diejenigen bezahlen muss die die Krankenausfälle ausgleichen müssen

P
Pjöööng

14.03.2016 um 14:36 Uhr

Zitat (Schaten): "Wenn der Arbeitgeber behauptet, die Kosten in Bezug auf die enorm gestiegene Krankheits quote sind zu hoch, dann ist dies nicht richtig, da die Krankheitsquote niedriger wäre, wenn Langzeitkranke und Mitarbeiter, die auf Kur sind, nicht aufgeführt sind."

Verstehe ich nicht. Wenn er tatsächlich die Kosten berechnet, dann ist es doch auch richtig, die Kosten derjenigen zu berechnen die aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind.

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