Gibt es eine gesetzliche Grundlage für das Einfordern der Krankenstatistik?
Der Arbeitgeber erstellt diese quartalsweise und will sie dem BR nicht mehr übermitteln.
Bisher war dies in der BV zur Wiedereingliederung enthalten, in der neuen Version will der Arbeitgeber mangels gesetzlicher Grundlage diesen Passus nicht mehr drin haben.
Bleibt uns dann nur die Ablehnung der BV und damit die Einigungsstelle oder kann man da anders zu seinem Recht kommen