Krankenstatistik
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für das Einfordern der Krankenstatistik? Der Arbeitgeber erstellt diese quartalsweise und will sie dem BR nicht mehr übermitteln. Bisher war dies in der BV zur Wiedereingliederung enthalten, in der neuen Version will der Arbeitgeber mangels gesetzlicher Grundlage diesen Passus nicht mehr drin haben. Bleibt uns dann nur die Ablehnung der BV und damit die Einigungsstelle oder kann man da anders zu seinem Recht kommen
Community-Antworten (6)
21.03.2012 um 13:42 Uhr
"Für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements muss der Betriebsrat den betroffenen Personenkreis kennen; einer namentlichen Benennung stehen weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen. "
Siehe: BAG, Beschluss vom 07.02.2012 Aktenzeichen: 1 ABR 46/10
21.03.2012 um 19:10 Uhr
Gesetzliche Grundlage wäre auch schon § 80 Abs. 2 BetrVG
21.03.2012 um 19:21 Uhr
also hat der AG recht.
21.03.2012 um 20:06 Uhr
also hat der AG recht.
????
21.03.2012 um 21:06 Uhr
Oder eben.....wenn ihr genügend Kollegen habt. ....über einen Wirtschaftsausschuss solche Infos anfordern.
21.03.2012 um 21:36 Uhr
Der BR hat ein Recht auf die Krankenstatistik. Wie soll er sonst wissen ob der AG den betroffenen AN BEM anbietet? Der BR soll ja die Eingliederung schwerbehinderter Menschen fördern und lt § 93 SGB IX auf die Erfüllung der Verpflichtungen des AG achten. BEM selbst ist im § 84, 2 SGB IX geregelt und betrifft nicht nur behinderte oder schwerbehinderte Arbeitnehmer. Es gilt ja auch für alle anderen MA die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen krank sind.
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