Erstellt am 03.05.2007 um 12:33 Uhr von Mona-Lisa
@Sam,
euer AG kann Statistiken führen, solange es ihm Spass macht, er darf sie aber nicht veröffentlichen, denn dann kann es passieren, dass ihr ihm im Nacken sitzt! :-))
Erstellt am 03.05.2007 um 12:48 Uhr von paula
und wenn er sie elektronisch führt könnte ggf. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG betroffen sein
Erstellt am 04.05.2007 um 19:54 Uhr von Nikita
Hallo Sam1,
gebe Mona - Lisa Recht, dieses hat unser Abteilungsleiter auch versucht,
er darf diese führen, aber sobald ein Mitarbeiter es mitbekommt,
oder diese Statistik öffentlich auf dem Schreibtisch liegt, -- könnte es
rundgehen. ----
Gruß Nikita
Erstellt am 05.05.2007 um 12:43 Uhr von Kölner
@Sam1
Als BR würde kann ich die Krankenstatistik auch anfordern.