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Mitbestimmung beim Führen von Krankenstatistiken?

S
Sam1
Jan 2018 bearbeitet

Muß der BR beteiligt werden, wenn der Arbeitgeber eine Krankenstatistik führen möchte? wenn nein, in wie weit muß der Arbeitgeber über das Führen einer Krankenstatistik den BR informieren?

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Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

03.05.2007 um 14:33 Uhr

@Sam, euer AG kann Statistiken führen, solange es ihm Spass macht, er darf sie aber nicht veröffentlichen, denn dann kann es passieren, dass ihr ihm im Nacken sitzt! :-))

P
paula

03.05.2007 um 14:48 Uhr

und wenn er sie elektronisch führt könnte ggf. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG betroffen sein

N
Nikita

04.05.2007 um 21:54 Uhr

Hallo Sam1, gebe Mona - Lisa Recht, dieses hat unser Abteilungsleiter auch versucht, er darf diese führen, aber sobald ein Mitarbeiter es mitbekommt, oder diese Statistik öffentlich auf dem Schreibtisch liegt, -- könnte es rundgehen. ----

Gruß Nikita

K
Kölner

05.05.2007 um 14:43 Uhr

@Sam1 Als BR würde kann ich die Krankenstatistik auch anfordern.

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