Mitbestimmung beim Führen von Krankenstatistiken?
Muß der BR beteiligt werden, wenn der Arbeitgeber eine Krankenstatistik führen möchte? wenn nein, in wie weit muß der Arbeitgeber über das Führen einer Krankenstatistik den BR informieren?
Community-Antworten (4)
03.05.2007 um 14:33 Uhr
@Sam, euer AG kann Statistiken führen, solange es ihm Spass macht, er darf sie aber nicht veröffentlichen, denn dann kann es passieren, dass ihr ihm im Nacken sitzt! :-))
03.05.2007 um 14:48 Uhr
und wenn er sie elektronisch führt könnte ggf. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG betroffen sein
04.05.2007 um 21:54 Uhr
Hallo Sam1, gebe Mona - Lisa Recht, dieses hat unser Abteilungsleiter auch versucht, er darf diese führen, aber sobald ein Mitarbeiter es mitbekommt, oder diese Statistik öffentlich auf dem Schreibtisch liegt, -- könnte es rundgehen. ----
Gruß Nikita
05.05.2007 um 14:43 Uhr
@Sam1 Als BR würde kann ich die Krankenstatistik auch anfordern.
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