Anfordern der Krankenstatistik
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Forum, wir haben noch keine BV zum BEM, sind aber mit dem Thema beschäftigt. Seitdem bei uns ab dem ersten Krankheitstag eine AU gebrachr werden muss, möchten wir wissen, ob sich das durch längere Krankschreibungen gezeigt hat. Normalerweise fehlt man mal einen Tag wegen akuter Bescxhwerden, am Nächsten geht man wieder arbeiten. Jetzt muss der AN zum Arzt, der schreibt evtl. gleich für mehrere Tage krank. (Manchmal schneidet sich der AG durch rigides Verhalten ja auch ins eigene Fleisch). Wir möchten vom AG eine Krankenstatistik des letzten Jahres, sortiert nach Abteilungen, welche Begründung würdet ihr heran ziehen? §80 BetrVG Abs. 2 (erforderliche Unterlagen zur Durchführung unserer Arbeit??)
Community-Antworten (4)
12.05.2014 um 15:47 Uhr
Warum habt Ihr denn dieser ab den ersten Tag Regelung zugestimmt?
Ich tippe eher darauf, dass sich die Krankentage gesenkt haben.
12.05.2014 um 16:16 Uhr
@gironimo
Ist da der BR mit im Boot ab wann eine AU vorgelegt werden muss??
Hab gedacht dies kann der AG auch ohne BR bestimmen ab wann AU vorgelegt werden muss!?
Gruß
12.05.2014 um 16:17 Uhr
Gironima, es gibt bei uns eine BV-"Allgemeine Arbeitsbedingungen", abgesegnet vom vorletzen BR-Gremium, das ist das Blöde dabei, müssen wir kündigen!, Wir nehemn aber an, dass die Krankentage gestiegen sind, die MA "nutzen" den Arztbesuch jetz evtl. mehr aus. Das wäre unser Argument, das nicht so starr zu handhaben (dem AG gegenüber) Vielen Dank und Gruß Indira
12.05.2014 um 17:56 Uhr
die Frage ist, ob der AG entsprechende Statistiken hat. Wenn es ein vernünftiges Unternehmen ist, sollte er sie haben. Der AG sollte schließlich alleine schon aus wirtschaftlichen Gründen ein Interesse an solchen Statistiken haben.
Wenn es die gibt ist der § 80 BetrVG euer Einfallstor. Wenn der AG die Daten nicht aufbereitet wird es schwieriger. Der AG muss jetzt hier nicht ewig für Euch basteln
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