wir haben noch keine BV zum BEM, sind aber mit dem Thema beschäftigt. Seitdem bei uns ab dem ersten Krankheitstag eine AU gebrachr werden muss, möchten wir wissen, ob sich das durch längere Krankschreibungen gezeigt hat. Normalerweise fehlt man mal einen Tag wegen akuter Bescxhwerden, am Nächsten geht man wieder arbeiten. Jetzt muss der AN zum Arzt, der schreibt evtl. gleich für mehrere Tage krank. (Manchmal schneidet sich der AG durch rigides Verhalten ja auch ins eigene Fleisch).
Wir möchten vom AG eine Krankenstatistik des letzten Jahres, sortiert nach Abteilungen, welche Begründung würdet ihr heran ziehen? §80 BetrVG Abs. 2 (erforderliche Unterlagen zur Durchführung unserer Arbeit??)
Unsere Seminarempfehlung
Krankheit und Fehlzeiten
Wichtiges Vertiefungs-Seminar rund um das Thema Krankheit im Betrieb