Hallo liebes Forum,
bei uns werden - ohne unsere Zustimmung - in verschiedenen Abteilungen seit Neustem Mitarbeitergespräche geführt. Unsere GL ist der Meinung, dass dies so möglich ist.
Wir vom BR glauben jedoch, dass wir hier ein Mitspracherecht nach § BetrVG 87,1 haben.
Wie seht Ihr das und wenn Ihr der selben Meinung seid wie wir, gibt es bei Euch eine BV zu diesem Thema?
Vielen Dank im Voraus und allen einen schönen Tag.