Erstellt am 14.03.2016 um 07:58 Uhr von gironimo
Worum geht es denn in diiesen Gesprächen? Welches Ziel wird mit Ihnen verfolgt?
Erstellt am 14.03.2016 um 08:11 Uhr von Hetti
Hallo Gironimo,
es werden Fragen gestellt, wie man sich selbst zum jetzigen Zeitpunkt sieht und in ca. 1- 2 Jahren. Welche Verbesserungen in der jeweiligen Abteilung notwendig sind. Wie man den/die Vorgesetzen sieht. Außerdem werden die MA beurteilt, aber ohne finanzielle Auswirkungen.
Krankheitstage werden angesprochen. usw.
Ein offizielles Protokoll wird nicht erstellt. Nur der/die Vorgesetzten machen sich Notizen.
Erstellt am 14.03.2016 um 12:08 Uhr von Bainaiken
Hallo ich hoffe das hilft dir weiter.
Ich sehe die Mitbestimmung so wie du es schilderst.
Es gibt auch ein Gerichtsurteil vom Hessischem Landesarbeitsgericht.
Wenn du googelst nach Mitbestimmungsrecht Mitarbeitergespräche findest du es gleich. (z.B. bei Hensche)
In dem steht das der Betriebsrat nach §BetrVG 87,1 Mitbestimmung hat.
Bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu, das würde ich euch auch empfehlen
z.b. wann findet es statt.
Welcher Mitarbeiterkreis.
Was wird gefragt, was darf gefragt werden.
Werden Weiterbildungsmaßnahmen daraus abgeleitet
Welche Info erhaltet ihr aus dem Gespräch usw.
LG Bainaiken